Schneller Deutscher im Ampel-Staat oder Rückführungsoffensive

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Christian Lindner (FDP), Olaf Scholz (SPD), Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Robert Habeck stellen den gemeinsamen Koalitionsvertrag vor.Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa
Von 26. November 2021

Wenn Zuwanderer aus aller Welt nach Europa kommen, ist Deutschland ein begehrtes Ziel. Nicht erst seit 2015 ist Deutschland ein gern frequentiertes Land von Menschen aus aller Welt – mit oft weit überzogenen Erwartungen. Auch die künftige Ampel-Regierung will daran arbeiten, Deutschland für Migranten noch attraktiver zu machen.

„Wir wollen einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Wie im Ampel-Vertrag „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ von SPD, Grünen und FDP stehe, hätten die Koalitionspartner weitreichende Schritte beim Einbürgerungsrecht vor, berichtet die „Welt“.

Noch schneller zur Staatsbürgerschaft

Im Ampel-Vertrag steht: „Wir schaffen ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht. Dafür werden wir die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglichen und den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vereinfachen.“

Bisher ist eine Mehrfachstaatsangehörigkeit nur in Ausnahmefällen möglich. Die Bewerber für die deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich entscheiden, zu welchem Staat sie gehören wollen. Laut Paragraf 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist eine der Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, dass der Ausländer „seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert“.

Aufgrund von Paragraf 12 besteht die Möglichkeit zur Mehrfachstaatsangehörigkeit, wenn der ausländische Staat das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vorsieht. Zukünftig dürfen sich Auswanderer freuen, weil sie zum einen in den Genuss der Vorteile der deutschen Staatsbürgerschaft kommen können und dennoch ihren alten Pass und die damit verbundenen Rechte in ihrem Heimatland behalten können.

Staatsbürgerrechtsreform gab es schon 2000

Die „Welt“ erinnert an die große Staatsbürgerrechtsreform des Jahres 2000. Damals regierte in Deutschland eine rot-grüne Koalition unter Gerhard Schröder. Damals sei die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung von 15 auf acht Jahre verkürzt worden. Doch schon heute könne man diese Zeit verkürzen, auf sieben Jahre bei bestandenem Integrationskurs und um ein weiteres Jahr auf sechs Jahre, wenn jemand ein besonderes Engagement an den Tag legt.

Laut Koalitionsvertrag soll die Einbürgerung in Deutschland künftig bereits nach fünf Jahren möglich sein, „bei besonderen Integrationsleistungen“ sogar schon nach drei Jahren. Laut der Zeitung würde Deutschland dann Zuwanderer am schnellsten von allen westlichen Ländern zu Staatsbürgern machen.

Weitere Erleichterungen

Auch für die Kinder von Ausländern soll es schneller zur automatischen Staatsbürgerschaft gehen. Bisher musste ein Elternteil mindestens acht Jahre legal in Deutschland leben, künftig reichen fünf Jahre aus.

Eine weitere geplante Regelung ist der Wegfall des Arbeitsverbots für illegale Migranten. Wer es einmal bis nach Deutschland geschafft hat, soll hier auch arbeiten dürfen. Dazu heißt es im Koalitionspapier: „Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab.“

Im neuen „Chancen-Aufenthaltsrecht“ sollen all jene geduldeten Ausreisepflichtigen, „die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen“, eine „einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere Lebensunterhaltssicherung und Identitätsnachweis“. Damit will man die bisherigen Kettenduldungen abschaffen.

Integration verbessern

Zur neuen Welt in Deutschland sollen aber nicht nur die erleichterten Einbürgerungsbedingungen gehören, sondern auch die notwendige Integration: Integrationskurse von Anfang an, „passgenau und erreichbar“ und mit verbesserten Bedingungen. Kindern und Jugendlichen soll schneller Zugang zu Bildung ermöglicht werden.

Für die Kosten der Integration soll der Bund die Länder stärker unterstützen. „Dabei wollen wir insbesondere rechtskreisübergreifende, vernetzte Kooperation in der kommunalen Integrationsarbeit (finanziell) stärken und weiterentwickeln.“ Zudem soll ein Bundesprogramm „zu Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Menschen aus (Süd)ost-Europa“ geschaffen werden.

Rückführungsoffensive mit konsequenter Umsetzung

Auf der anderen Seite heißt es: „Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben.“ Man werde eine Rückführungsoffensive starten, um Ausreisen konsequenter umzusetzen. Dies betreffe insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Auch hierbei soll der Bund die Länder künftig stärker unterstützen. Aus humanitärer Verantwortung werde man jedoch Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft nehmen.

Die freiwillige Ausreise habe stets Vorrang, heißt es. Um diese zu fördern, soll es eine finanzielle staatliche Rückkehrförderung für Menschen ohne Bleiberecht geben, soll die staatliche und unabhängige Rückkehrberatung systematisiert und gestärkt werden. Auch wolle man Asylanträge aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten priorisiert behandeln und die Verfahren beschleunigen.

=> Zum Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP (pdf)



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