Mit Steuergeldern finanziert: Grüne wollen Wähler von der AfD distanzieren

Grünen-Chefin Ricarda Lang sieht das Aufstreben der AfD klar als „Auftrag an alle demokratischen Parteien“. Es ist eine Kampfansage an die Oppositionspartei. Dabei erwähnt sie auch, Steuergelder einsetzen zu wollen.
Mit Steuergeldern finanziert: Grüne wollen Wähler von der AfD distanzieren
Grünen-Chefin Ricarda Lang machen die Umfrageergebnisse für die AfD Sorgen.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 30. Juni 2023

Die AfD existiert bereits seit zehn Jahren. Erstmals zog sie bei der Bundestagswahl 2017 auf demokratischem Weg ins deutsche Parlament ein. Die konservativ orientierte Oppositionspartei legte in den jüngsten Umfragewerten kräftig zu und verzeichnete den ersten Sieg bei einer Landratswahl im thüringischen Sonneberg.

Nun planen die Grünen, das Demokratiefördergesetz einzusetzen, um die AfD zu schwächen. Dazu soll es entsprechende von den Grünen unterstützte Initiativen geben, um die AfD-Mitglieder und deren Wähler von der Partei wieder zu distanzieren.

Das verkündete Grünen-Chefin Ricarda Lang auf einer Pressekonferenz am 26. Juni. Sie warf der AfD vor, sie habe „kein Interesse daran, dass es den Menschen gut geht“. Sie „füttert bewusst Ängste und schürt auf dieser Basis Hass“. Dabei nannte Lang keine konkreten Beispiele. Vielmehr sieht sie hierin einen „Auftrag an alle demokratischen Parteien“, die „Demokratie zu verteidigen“.

„Demokratieförderung“

Zwar sei die Wahl in Sonneberg laut Lang „demokratisch“ verlaufen, dennoch würde sich die AfD „klar gegen die Demokratie stellen“. Es sei zwischen dem Verfahren und der Ausrichtung einer Partei zu unterscheiden.

Lang sagte weiter: „Das heißt natürlich, dass wir beim Thema Demokratieförderung, wenn es um Ausstiegsarbeit geht, wenn es um Schulbildung und politische Bildung geht, diese Institutionen und Verbände unterstützen.“ Hier erwähnte die Grünen-Chefin das Demokratiefördergesetz und sagt auch: „Ich will hier die wichtige Arbeit vieler kleiner Initiativen hervorheben. Die haben unsere Solidarität verdient. Solidarität muss dann aber auch politische Unterstützung bedeuten.“

Unterstützung bedeutet hierbei nach Ansicht von „Pleiteticker“ finanzielle Förderung – mit Steuergeldern. Auch mit den Steuergeldern der rund 20 Prozent der wahlberechtigten Menschen in Deutschland, die sich dazu entschieden haben, die AfD zu unterstützen.

Demnach würden die Grünen unter anderem an Schulen mit Fördermitteln gegen die AfD arbeiten wollen. Ziel sei es, AfD-Mitglieder zum Parteiaustritt zu bewegen.

20 Prozent „brauner Bodensatz“? Kritik folgt

Ein Argument der Grünen-Chefin als Begründung für die Bekämpfung der AfD sind die Aussagen des Verfassungsschutzes. Dieser betrachtet die Partei schon seit 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“. Erst kürzlich erklärte Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer (SPD) sämtliche Bürger, die die AfD wählen würden, zu „braunem Bodensatz“. Das sei demnach mindestens jeder fünfte Wähler.

Diese Aussage sorgte laut „Focus“ für Kritik in der Politik. So zeigte sich FDP-Vize Wolfgang Kubicki „irritiert“. Solche „pauschalen Ausgrenzungen können schnell Wasser auf die Mühlen der AfD sein“. Thüringens stellvertretender Regierungschef Georg Maier (SPD) nennt diese Äußerung „etwas unglücklich“. Er erwartet eine „sachliche Sprache“ sowie eine politische Auseinandersetzung mit der AfD.

Weitere Kritik kam vom Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg. Er fordert Kramer zur Neutralität auf. „Die Wortwahl ist für den Präsidenten einer Landesbehörde unangebracht, das ist eine Bürgerbeschimpfung in einer polemischen Art und Weise. Als Politiker dürfte er so sprechen, als Präsident einer Landesbehörde nicht.“

Prüfung nach einer Wahl „politisch heikel“

Der neu gewählte AfD-Landrat von Sonneberg, Robert Sesselmann, soll nun verfassungsrechtlich überprüft werden. Aus Sicht des Jenaer Verfassungsrechtlers Michael Brenner wäre ein Verfassungstreuecheck vor der Landratswahl besser gewesen, berichtete die „Welt“. Eine nachträgliche Überprüfung sei zwar rechtlich möglich, aber „politisch heikel“.

Als Referenz gilt das Thüringer Kommunalwahlgesetz. Demnach könne ein Kandidat nicht als Landrat gewählt werden, wenn er „nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt“. Dies sei der Maßstab für die Überprüfung.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga, bezeichnete hingegen die Überprüfung an sich als einen „Angriff auf die Demokratie“.

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