PETA plant Verfassungsbeschwerde gegen betäubungslose Kastration von Ferkeln

Gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch für Tiere? Die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm setzt sich im Namen der Tierschutzorganisation PETA für das Recht von männlichen Ferkeln ein.
Titelbild
Tierarzt im Einsatz: Ferkel in einem Schweinemastbetrieb in Hilgermissen.Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Epoch Times15. November 2019

Die Tierschutzorganisation PETA will kommende Woche in Vertretung der Ferkel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.

Anlass sei die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel, die als extrem schmerzhaft gilt.

„Diese Praxis wollte die Bundesregierung eigentlich bis Ende 2018 abschaffen“, sagte die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die für PETA die Beschwerde vertritt. Doch dann sei dem Druck der Landwirtschaftslobby nachgegeben und das Verbot um weitere zwei Jahre hinausgeschoben worden.

Das Klagerecht der Tiere leitet Ziehm aus dem seit 2002 im Grundgesetz verankerten Staatsziel des Tierschutzes her und aus Artikel 2, der die körperliche Unversehrtheit garantiert.

Wenn Vereine oder Unternehmen Grundrechtsträger seien und diese Rechte einklagen könnten, „dann sollten Tiere das erst recht können“, sagte Ziehm dem „Spiegel“. (dts)



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