Sachsens Ministerpräsident will auf Umsetzung von Beherbergungsverbot verzichten

"Familienfeiern mit 500, 600 Personen, sowas kennen wir bei uns nicht. Und deswegen sind bei uns auch die Auswirkungen ganz andere", sagte Kretschmer mit Blick auf die am Mittwoch beschlossene Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Feiern.
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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, im Hintergrund der Ministerpräsident von Brandenburg, Dietmar Woidke (R), 3. Juli 2020 in Berlin.Foto: JOHN MACDOUGALL/POOL/AFP via Getty Images
Epoch Times15. Oktober 2020

Sachsen will auf eine Umsetzung des Beherbergungsverbots für Reisende aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten verzichten. „Das Beherbergungsverbot trifft viele Menschen, die nichts mit der Krankheit zu tun haben“, sagte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Donnerstag dem MDR Sachsen. Auch die bei einem Bund-Länder-Treffen in Berlin beschlossene Begrenzung von Teilnehmern bei privaten Feiern soll in dem Freistaat weniger streng ausfallen.

Die Umsetzung der am Mittwoch beschlossenen Corona-Schutzmaßnahmen stehe auf der Tagesordnung eines Spitzengesprächs in der Staatskanzlei an diesem Donnerstag, sagte Kretschmer dem Sender. Unter anderem wolle er mit dem Kabinett, den Bürgermeistern und den Landräten über eine Obergrenze für Familienfeiern reden.

„Familienfeiern mit 500, 600 Personen, sowas kennen wir bei uns nicht“

„Familienfeiern mit 500, 600 Personen, sowas kennen wir bei uns nicht. Und deswegen sind bei uns auch die Auswirkungen ganz andere“, sagte Kretschmer mit Blick auf die am Mittwoch beschlossene Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Feiern.

Bund und Länder hatten sich am Mittwochabend bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf eine Verschärfung der Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie geeinigt. Demnach soll es unter anderem eine erweiterte Maskenpflicht in Regionen geben, in denen binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert werden.

Bei privaten Feiern sollen in Corona-Hotspots mit einem Inzidenzwert von 35 je nach Räumlichkeit 15 bis 25 Teilnehmer erlaubt sein. Bei einem Inzidenzwert von 50 sinkt die Maximalzahl auf zehn Menschen – oder Angehörige von zwei Hausständen. Eine bundeseinheitliche Regelung über das umstrittene Beherbergungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Risikogebieten wurde vertagt. (afp)



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