Größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik - Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA!“ wird von 100.000 Menschen unterstützt
Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger ziehen mit "Campact", "foodwatch" und "Mehr Demokratie gegen CETA" vor das Bundesverfassungsgericht. Das Bündnis will die Ratifizierung des EU-Kanada-Handelsabkommens und die drohende „vorläufige“ Anwendung durch den EU-Ministerrat im Herbst stoppen. Unter www.ceta-verfassungsbeschwerde.de können sich Bürgerinnen und Bürger weiterhin der Beschwerde anschließen.

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Foto: MICHAEL KAPPELER/AFP/Getty Images
Die Verfassungsbeschwerde „Nein zu CETA“ ist schon jetzt die größte Bürgerklage in der Geschichte der Bundesrepublik. Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger haben bislang eine schriftliche Vollmacht per Post eingeschickt. Das Aktionsbündnis aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie hat die Verfassungsbeschwerde gegen CETA initiiert, weil das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger auszuhöhlen droht. „Wir freuen uns, dass so viele Menschen die Gefahr erkannt haben und die Beschwerde mit ihrer Unterschrift unterstützen“, sagte Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie.
Im Herbst will der EU-Ministerrat beschließen, dass CETA „vorläufig“ in Kraft treten kann. Die Verfassungsbeschwerde fordert zu prüfen, ob CETA sowie seine „vorläufige Anwendung“ mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Fragwürdig sind insbesondere Sonderklagerechte für Investoren, demokratisch nicht legitimierte Expertengremien und die fehlende Beteiligung des Deutschen Bundestages. „CETA ist nicht nur demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt nur den Schluss zu, dass völkerrechtliche Verträge eines solchen Inhalts nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen“, sagte Prof. Bernhard Kempen, Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln. Er vertritt das Aktionsbündnis als Prozessbevollmächtigter. Sobald die Abstimmung im Ministerrat ansteht, will das Aktionsbündnis einen „Antrag auf einstweilige Anordnung“ beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Es soll dem deutschen Vertreter im EU-Rat untersagen, CETA und seiner „vorläufigen Anwendung“ zuzustimmen.
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