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plus-iconStraffreiheit gefordert

Amnestiepetition nach Corona-Urteil: Die Beweggründe einer Ex-Polizistin

Die Bundestagspetition für die „Amnestie für alle im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgten oder verurteilten Menschen“, über die Epoch Times kürzlich berichtet hatte, war von einer inzwischen entlassenen, ehemaligen Polizeibeamtin auf den Weg gebracht worden. Wir haben die Story dahinter.

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Das Symbolbild zeigt eine Polizistin in Dienstkleidung.

Foto: Georg Hochmuth/APA/dpa

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Lesedauer: 11 Min.


In Kürze:

  • Ex-Polizistin entwarf Amnestiepetition für Verfolgte der Corona-Politik
  • Hintergrund ist die eigene Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Urkundenfälschungsdelikten
  • Petentin hofft auf Rehabilitation: „Ich gehe notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“

 
Vor wenigen Tagen hatte die Epoch Times über die Sammelpetition „Amnestie für alle im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgten oder verurteilten Menschen“ berichtet. Der Artikel erreichte auch die Petentin. Sie war über die Vermittlung eines prominenten Lesers bereit, ihre Geschichte zu erzählen.
Es handelt sich um eine ehemalige Polizeikommissarin aus Niedersachsen, die wegen mehrfacher Urkundendelikte am 28. November 2024 vom Landgericht (LG) Stade zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden war. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Strafmaß am 19. August 2025. Ihr Name bleibt im Folgenden unerwähnt, um auf ihren Wunsch hin ihre Familie zu schützen.
Eine am 18. September eingereichte Gehörsrüge ihres Anwalts Stefan Koslowski blieb erfolglos, wie die Verurteilte der Epoch Times am 28. Oktober berichtete. Das Urteil ist damit als rechtskräftig bestätigt.

Ex-Polizistin sieht „politisch“ motivierte Entscheidung

Die Verurteilte teilte der Epoch Times mit, dass sie noch immer ihre Rehabilitation anstrebe. Die ehemalige Polizistin äußerte ihre Überzeugung, dass das Urteil bereits festgestanden habe, und interpretierte dies als politische Motivation. Dies stellt ihre persönliche Sichtweise dar, ohne dass eine rechtliche Bewertung übernommen wird.
Wenn man die Urteile gegen manche Kinderschänder betrachte, die sie in ihrem Beruf als „Sachbearbeiterin in Sachen Kinderpornografie“ selbst überführt habe, stehe ihre Strafe „in keinem Verhältnis“:
„Nicht nur, dass man mir meine Karriere genommen hat… meine Bausparkonten sind beschlagnahmt, die ich seit meiner Ausbildung müßig bespart habe. Und damit nicht genug, man nimmt mir meine Freiheit und auch noch meine weitere berufliche Zukunft. Das ist für mich unerträglich.“
Für ihre Freiheit sei sie „bereit, zur höchsten Instanz zu gehen, und wenn das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist“, so die Verurteilte. Nach Eingang des Ablehnungsbescheids zur Gehörsrüge habe sie nun vier Wochen Zeit für eine Verfassungsbeschwerde. Damit werde sie den Anwalt Ralf Ludwig beauftragen. Augenblicklich gehe es für sie nur noch darum, abzuwarten, bis der BGH die Verfahrensakte zurück nach Stade schicke, von wo aus ihr der Haftantrittstermin zugestellt werden würde.
Ihre Amnestiepetition für den Bundestag habe sie auf den Weg gebracht, um Straffreiheit auch für andere Menschen zu erreichen, die wegen Verstößen gegen die Maßnahmen büßen müssen oder mussten.
Sollten die knapp 17.000 noch fehlenden Mitzeichnungen bis zum 17. November erreicht werden, werde sie den Datenanalysten und Prozessbeobachter Tom Lausen an ihrer Stelle nach Berlin schicken. Denn zum Zeitpunkt der öffentlichen Petitionsanhörung werde sie selbst wahrscheinlich schon im Gefängnis sitzen.

„Aus der Not heraus“ nach Auswegen gesucht

Was war geschehen? Nach Darstellung der Petentin war das Verhältnis zu ihren Kollegen in der Polizeidienststelle schon im Laufe des Jahres 2021 immer schlechter geworden. Vor allem ihr Nein zur COVID-19-Impfung sei „immer mehr zum Problem“ geworden. Ihre Kollegen seien alle „radikale“ Impfbefürworter gewesen, erklärte sie gegenüber Epoch Times.
Sie selbst habe sich zwar bei dem Thema zurückgehalten, aber die Meinung vertreten, „dass jeder Mensch im Rahmen der eigenen Risikoabwägung selbst entscheiden sollte“.
Ende November 2021, mit der Einführung der 3G-Testpflicht, den ständigen internen Impfappellen und auch wegen der – ressortbedingt – starken psychischen Arbeitsbelastung sei der Druck so hoch gewesen, dass sie für zwei Wochen erkrankt sei. Das habe das spürbare Misstrauen ihres Vorgesetzten erregt, eines Ersten Polizeihauptkommissars.
Dieser habe sie immer mehr schikaniert, etwa, indem er ihre Schnelltests nur noch anerkannt habe, wenn er selbst oder ein Stellvertreter beim Nasenabstrich zusah oder sie eine Testzentrumsbescheinigung beibringen konnte. Die geimpften Kollegen hätten stattdessen nur eine Unterschrift leisten müssen. „Es galt für alle anderen das vertrauensvolle Stillschweigen“, so die Petentin.
Zudem hätten sie der frühe Dienstbeginn, ihr langer Anfahrtsweg, die Pflicht zum Sporttraining nebenbei und eine pflegebedürftige Großmutter zu Hause immer mehr ausgelaugt. Die Oma sei erst im Frühjahr 2025 verstorben.
Als sie Mitte Dezember 2021 auch noch Schichtdienste übernommen habe, um die Kollegen mit Familien zu entlasten, habe sie „aus der Not heraus“ begonnen, einige negative Testzertifikate, die ihr schon früher von Testzentren per E-Mail zugeschickt worden waren, „beim Datum anzupassen“. Das habe ihr den Umweg über ein solches Zentrum erspart.

Ex-Polizistin: „Habe nur über Ort der Testung gelogen“

Da es sich bei den ohnehin stets unterschriftlosen Testzentrumsbescheinigungen ihrer Rechtsauffassung zufolge nicht um „Urkunden“ im juristischen Sinne handeln könne, habe sie angenommen, sich damit allenfalls Vorwürfe wegen Ordnungswidrigkeiten einzuhandeln. „Getestet habe ich mich einfach zu Hause mit von mir selbst bezahlten Antigen-Schnelltests“, erklärte die Ex-Kommissarin gegenüber Epoch Times. Und weiter:
„Über meinen Gesundheitsstatus habe ich zu keiner Zeit gelogen. Ich habe über den Ort der Testung gelogen. Über nichts anderes.“
Am 4. Februar 2022 sei sie überraschend vom Dienst suspendiert worden. Die „strafprozessualen Maßnahmen“ hätten sofort ihren Lauf genommen, mitsamt Disziplinarverfahren und Hausverbot. Schnell sei ihr klar geworden, dass ihr Vorgesetzter heimlich Ermittlungen wegen der Testzertifikate angestellt und Ungereimtheiten festgestellt haben musste.
Obwohl die Testbescheinigungen mit falschem Datum auf dem Revier vorlagen und trotz ihrer Beschwerden, sei ihre Privatwohnung mehrfach durchsucht worden. „Ohne einen Anfangsverdacht“, wie die Ex-Beamtin betonte. Anfang September 2022 sei sie schließlich vollständig aus dem Dienstverhältnis entfernt worden.

Gericht von Handel mit Impfpässen überzeugt

Wegen einer „besonderen Schwere der Tat“ habe das anschließende Gerichtsverfahren nicht vor dem Amtsgericht, sondern direkt vor dem Landgericht in Stade stattgefunden.
Laut Urteil, das der Epoch Times vorliegt, waren bei Durchsuchungen unter anderem ein Etikettendrucker nebst Etiketten, die dazugehörigen Bestellbelege, Stempelfarbe, allerlei Grafiksoftware sowie „verdächtige“ Zahlungseingänge auf dem PayPal-Account der Angeklagten gefunden worden, „die mit Chats [ …] zu erhaltenen Impfausweisen korrespondieren“. Somit stand auch der Verdacht auf Impfpassfälschung im Raum.
Diesen Verdacht erhärtete in den Augen der Landrichter zudem ein nicht personalisierter Blanko-Impfausweis mit zwei Chargenaufklebern im Auto der Angeklagten, primär aber die Chatverläufe auf ihrem Smartphone. Diese Unterhaltungen sprachen aus Sicht des LG für einen Impfpasshandel mit Kollegen, Bekannten oder deren Familienangehörigen.
Laut Urteil hatte zudem mindestens eine Zeugin zugegeben, von der Angeklagten einen gefälschten Impfausweis gekauft zu haben. Das Gericht ging davon aus, dass die Angeklagte für jeden veränderten oder erstellten Ausweis 50 Euro verlangt habe.

Verurteilte: „Ein reiner Indizienprozess“

Die Verurteilte verneinte gegenüber Epoch Times, jemals eigenhändig Impfpässe gefälscht zu haben. Der in ihrem Auto gefundene Blanko-Impfausweis, den sie nicht selbst angefertigt habe, hätte „nie zum Einsatz kommen“ sollen. Beim Chatten sei es ihr lediglich darum gegangen, sich mit Leidensgenossen über die Impfproblematik und über Möglichkeiten, sich dieser zu entziehen, auszutauschen.
„Wir alle haben nicht gewusst, wie es weitergeht und man hat viel Druck ausgeübt. Da habe ich manchmal Sachen geschrieben, die nicht der Wahrheit entsprechen“, räumte die Ex-Polizistin ein. „Ich habe das als Ventil genutzt.“ So habe sie im Chat beispielsweise geschrieben, dass sie „jetzt auch Impfarzt“ sei.
Die Verurteilte bezeichnete den Prozess aus ihrer Perspektive als „reinen Indizienprozess“ und verwies darauf, dass nach ihrer Auffassung überwiegend Chatverläufe als Beweismittel herangezogen wurden. Sie selbst sah hierin einen möglichen Justizskandal, ohne dass dies eine Bewertung der Gerichtsentscheidung darstellt.
Im Urteil des LG Stade heißt es:
„Die Feststellungen zur Sache beruhen auf den in die Hauptverhandlung eingeführten Beweismitteln, insbesondere auf den Auswertungen der Mobiltelefone sowie sonstiger Datenträger der Angeklagten.“
Polizeibeamte hätten diese Beweismittel „in einen Gesamtzusammenhang mit anderen Beweismitteln gebracht und verknüpft“. Aufgrund der insgesamt „erdrückenden Beweise“ seien bei der Kammer „keine vernünftigen Zweifel an der Begehung der festgestellten Taten“ aufgekommen: „Die Kammer sieht die Taten in einer Gesamtschau aufgrund der bestehenden Beweismittel als erwiesen an.“

BGH lässt 14 Anklagepunkte fallen, bestätigt aber Strafmaß

Per Revisionsantrag erwirkte Strafverteidiger Koslowski mithilfe des Generalbundesanwalts, dass der BGH das Verfahren in 14 der vorgeworfenen Straftatbestände „aus prozessökonomischen Gründen“ einstellte. Diese Entscheidung hatte mit jenen im Datum geänderten Testzertifikaten zu tun, die auf einem Computer gefunden, in der Polizeidienststelle aber nicht als Nachweis vorgelegt wurden (Beschluss vom 19. August 2025, PDF).
Das bisherige Urteil wurde somit „dahin geändert, dass die Angeklagte wegen Urkundenfälschung in 31 Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchter Urkundenfälschung, wegen versuchter Urkundenfälschung in vier Fällen und wegen der Vorbereitung der Herstellung unrichtiger Impfausweise in vier Fällen verurteilt ist“, hieß es in dem BGH-Beschluss. Das Strafmaß blieb wie erwähnt unangetastet.
Patrick Reitler, geboren in den späten Sechzigerjahren am Rande der Republik. Studium der Komparatistik, Informationswissenschaft und Sozialpsychologie. Seit der Jahrtausendwende als Journalist hauptsächlich in Online-Redaktionen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und als Fußballkommentator unterwegs. Seit Ende 2022 freier Autor. Bei Epoch Times vorwiegend für deutsche Politik zuständig.

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