Fossile Energieträger
Kabinettsbeschluss: Förderung von Gas und Öl in Meeresschutzgebieten nicht mehr erlaubt
In den Meeresschutzgebieten von Nord- und Ostsee soll die Förderung von Öl und Gas künftig verboten sein. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Kritiker halten das Verbot für nicht umfassend genug.

Luftaufnahme einer norwegischen Ölförderplattform Troll B in der Nordsee, aufgenommen 1995.
Foto: RICHARDSEN, TOR/AFP über Getty Images
In den Meeresschutzgebieten von Nord- und Ostsee soll die Förderung von Öl und Gas künftig verboten sein. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Kritiker halten das Verbot für nicht umfassend genug.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, der Schutz der Meeresnatur und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien passten mit Öl- und Gasbohrungen nicht zusammen. Die Schutzgebiete sollten Rückzugsorte für bedrohte Arten sein.
Konkret geht es laut Umweltministerium um sechs Schutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee, für die der Bund zuständig ist. Drei Gebiete – Borkum Riffgrund, Doggerbank, Sylter Außenriff – liegen in der Nordsee, drei in der Ostsee: Fehmarnbelt, Kadetrinne und Pommersche Bucht-Rönnebank.
Kritik von Greenpeace
Sie machen laut Ministerium etwa 32 Prozent der gesamten deutschen AWZ aus. Es ist das Gebiet jenseits des Küstenmeers – Küstenmeer und AWZ zusammen dürfen bis zu 200 Seemeilen (370 Kilometer) ab der Küste betragen.
Laut Gesetzentwurf soll „das Aufsuchen und Gewinnen von Erdöl und Erdgas in den Schutzgebieten der deutschen AWZ nicht mehr möglich sein“. Die „Aufsuchung und Gewinnung von Sanden und Kiesen“ ist dagegen zulässig, ebenso die Energieerzeugung. Der Bundestag muss zustimmen, der Bundesrat nicht.
Greenpeace kritisierte dies. „Solange in den Schutzgebieten weiter gebaggert, gebaut oder gefischt werden darf, sind sie nicht wirksam geschützt.“ Schweinswale, Seevögel und viele andere Meeresbewohner bräuchten echte Rückzugsräume.
Gasförderung vor Bokum nicht betroffen
Die geplante Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum ist nicht betroffen – das Gebiet liegt im Küstenmeer, zuständig ist nicht der Bund, sondern das Land Niedersachsen. Vor Borkum will das niederländische Unternehmen One-Dyas Erdgas fördern.
Die Gasförderplattform befindet sich auf niederländischem Hoheitsgebiet, die Bohrungen sollen aber teilweise unter dem Meeresboden in deutsches Hoheitsgebiet hineinreichen. Umweltschützer wollen in den kommenden Tagen auf Borkum dagegen protestieren. (afp/red)
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