Bis 50.000 Euro Strafe: Österreichs neuer „Feindsender-Paragraf“ gegen RT

Die EU wirft dem russischen Staatssender RT die Verbreitung von Kriegspropaganda vor und verbietet dessen Ausstrahlung im EU-Gebiet. Österreich setzt dies per Gesetzesänderung und hohen Strafgeldern um. Die FPÖ warnt davor, dass das Gesetz zur Zensur benutzt werden kann.
Titelbild
Der russische Sender „RT“.Foto: iStock
Von 22. April 2022


Nach dem deutschen Sendeverbot gegen den russischen Staatssender RT und dessen EU-Verbot wird nun über eine neue Gesetzesänderung in Österreich berichtet. Die neue Fassung des „Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes“ gilt seit dem 19. April.

Darin werden in den „Verwaltungsstrafbestimmungen“ (§ 64) bis zu 50.000 Euro Strafe für die Übertragung von Programmen angegeben, die durch EU-Sanktionen verboten wurden. Laut der österreichischen Kommunikationsbehörde sind davon betroffen: RT English, UK, Germany, France, Spanish sowie Sputnik und die entsprechenden Onlineangebote.

FPÖ warnt vor „Dauerrecht“ und „Zensur“

Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) erklärte, dass diese Maßnahme Teil des Sanktionsregimes der Europäischen Union sei und nannte RT „ein Instrument der Kriegsführung“. Der Gesetzesantrag war laut „Standard“ von ÖVP und Grünen eingebracht und von SPÖ und NEOS unterstützt worden.

Lediglich die FPÖ stimmte gegen den Antrag. Der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan erklärte, dass über RT fraglos Propaganda verbreitet werde; er warnte jedoch davor, dass die neue Bestimmung als „Dauerrecht“ angelegt werde und eine Art „Zensur“ sei.

Österreichischer „Feindsender-Paragraf“

Wie es auf dem Peter F. Mayer-Blog TKP heißt, habe Österreich nun den von Brüssel erwünschten „Feindsender-Paragraf“ umgesetzt. Es sei der „erste Akt staatlich-politischer Zensur“ in diesem Jahrtausend.

Der Blog verweist darauf, dass die Regelung auch die Online-Verbreitung von RT- oder Sputnik-Material betreffe. Dies gelte auch für Privatpersonen und die sozialen Medien. Auch „wissentliche Umgehungsversuche“ stünden laut dem neuen Gesetz unter Strafe. Möglicherweise falle selbst die Darlegung einer Anleitung darunter, wie man RT weiterhin erreichen könne.

Verbot und Zwangsgelder

2005 wurde der russische Auslandssender „Russia Today“ (RT) gegründet, um die „russische Sichtweise“ des internationalen Geschehens in die Welt zu transportieren. Im November 2014 kam das deutschsprachige Internetportal RT DE hinzu, im Dezember 2021 das entsprechende Live-TV per Satellit und Internetstream.

Allerdings wurde das Programm im Februar 2022 wegen fehlender deutscher Sendelizenzen von den deutschen Landesmedienanstalten verboten. Die serbische Sendelizenz wurde für Deutschland nicht anerkannt und eine deutsche Lizenz hatte RT erst gar nicht beantragt. Der MDR erklärt dazu: „Denn nach dem Gebot der Staatsferne sind komplett vom Staat finanzierte, veranstaltete oder in Staatsbesitz befindliche Sender in Deutschland nicht zugelassen“ – dies laut dem 1. Rundfunk-Urteil von 1961.

RT DE legte Berufung ein und sendete einfach weiter. Das war noch vor dem Ukraine-Krieg. Mittlerweile wurde gegenüber dem russischen Sender ein Zwangsgeld von 25.000 Euro verhängt, das laut RBB24 gezahlt wurde. Weil die Sendungen nicht eingestellt wurden, wurde ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt, das bisher nicht bezahlt wurde. Mittlerweile wurde ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt.

EU-Sanktion als „Symbolpolitik“?

Kurz nach Beginn des russischen Einmarschs in die Ukraine am 24. Februar kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, die Sendungen von RT und dem Nachrichtenportal Sputnik in der gesamten EU verbieten zu lassen.

In einer Pressemitteilung sagte von der Leyen: „Wir sind massiver Propaganda und Desinformation über diesen verabscheuungswürdigen Angriff auf ein freies und unabhängiges Land ausgesetzt. Wir werden diesen Sprachrohren des Kreml nicht länger gestatten, ihre toxischen Lügen zu verbreiten, um Putins Krieg zu rechtfertigen und zu versuchen, unsere Union zu spalten.“

Den Informationen nach würden sich die Sanktionen auf „alle Übertragungs- und Verbreitungsmittel z. B. über Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Apps“ in allen EU-Mitgliedstaaten erstrecken.

Allerdings berichtet der „Tagesspiegel“ bereits, dass sich derartige Verbote und Sanktionen der deutschen Medienanstalten oder der Europäischen Union von in Russland erstellten Sendungen und deren Einspeisung ins Internet technisch kaum durchsetzen ließen. Man könne den Zugang allenfalls erschweren und sprach von „Symbolpolitik“. Verhindern lasse sich dadurch lediglich, dass jemand zufällig über die Inhalte stolpere.

Mitte März entzog auch die britische Medienaufsicht Ofcom RT die Sendelizenz. Ofcom-Chefin Melanie Dawes erklärte: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist etwas, das wir in diesem Land streng schützen, und die Messlatte für Maßnahmen gegen Fernsehsender ist zu Recht sehr hoch angesetzt.“ Man habe jedoch nach einem unabhängigen Regulierungsverfahren festgestellt, dass RT nicht geeignet sei, eine Lizenz im Vereinigten Königreich zu besitzen.

Ofcom verwies auf 29 laufende Untersuchungen „über die gebotene Unparteilichkeit der Nachrichten und der aktuellen Berichterstattung von RT über die russische Invasion in der Ukraine“ und nannte die Probleme „besorgniserregend“. Der Meldung nach hatte Ofcom RT wegen früherer Verstöße bereits eine Geldstrafe von 200.000 Pfund (ca. 240.000 Euro) auferlegt.



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