Irischer Lehrer im Gefängnis entfacht Debatte über Gendern

Ein Lehrer weigert sich, einen Transgender-Schüler als Mädchen anzusprechen. Die Eltern klagten, der Lehrer wurde freigestellt. Als er trotzdem zum Unterricht erschien, wurde er verhaftet.
Ein irischer Lehrer steht vor Gericht, nachdem er sich weigerte zu gendern.
Bronzeskulptur zu Ehren der Justitia, Frankfurt am Main. (Symbolbild)Foto: ANDRE PAIN/AFP via Getty Images
Von 13. September 2022

An einer der Internatsschule Wilson’s Hospital School nähe Dublin wechselte ein Schüler sein Geschlecht und wollte mit einem neuen Namen angesprochen werden. Der Schüler und die Eltern bestanden in einem Antrag darauf, ihm gegenüber weder das weibliche Pronom „she“ noch das männliche Pronom „he“ zu verwenden, sondern die neutrale Form „they“.

Der Sekundarlehrer Enoch Burke erhob Einspruch gegen den Antrag und weigerte sich, dem Wunsch des Schülers und der Eltern nachzukommen. Daraufhin wurde Mitte August ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Bis zum Abschluss des Verfahrens wurde er mit Gehalt suspendiert.

Der Anordnung, die Schule nicht betreten zu dürfen, widersetzte sich der Lehrer und unterrichtete weiter. Auf Grund dessen erhielt er eine einstweilige Verfügung und wurde Anfang diesen Monats im Mountjoy Gefängnis in Dublin inhaftiert. Das Gericht gab bekannt, dass Burke inhaftiert bleibe, bis er sich bereit erkläre, der einstweiligen Verfügung nachzukommen.

Transgender widerspricht religiöser Überzeugung der Schule

Burke habe betont, dass Transgender-sein gegen seinen christlichen Glauben verstoßen und den heiligen Schriften, dem Ethos der Kirche von Irland und seiner Schule widersprechen würden. Die Schule selbst ist christlich geprägt.

In Bezug auf die Suspendierung sagte der Lehrer, dass es außergewöhnlich und verwerflich sei, dass die religiöse Überzeugung einer Person in dieser Angelegenheit jemals als Grund für eine Anschuldigung wegen Fehlverhaltens herangezogen werden könne. Seine religiöse Überzeugung sei kein Fehlverhalten, fügt er hinzu und sagt, dass er diese nicht aufgeben werde – auch nicht, „wenn er 100 Jahre ins Gefängnis muss.“

Die Anordnung des Genderns stellt für Burke eine Verletzung des Gewissens dar. Burke habe dem Gericht mitgeteilt, dass er der Anordnung nicht nachkommen werde und beabsichtige, zur Schule zurückzukehren.

Gefängnisstrafe wegen Fehlverhalten

Rechtsanwältin für den Vorstand, Rosemary Mallon, bekräftigte, dass der Fall nicht wegen Burkes Verweigerung, den Jungen ein Mädchen zu nennen, geführt werde. Vielmehr gehe es darum, dass der Lehrer die richterliche Anordnung, ihn mit Gehalt zu suspendieren, ignorierte und vor Abschluss des Disziplinarverfahrens unterrichtete.

Die Schule konzentriere sich auf die Bedürfnisse und das Wohlergehen ihrer Schüler und bekräftige ihre Politik in Übereinstimmung mit dem Gleichstellungsgesetz, keinen Schüler zu diskriminieren. Die religiösen Überzeugungen von Burke würden anerkannt werden, es werde jedoch erwartet, dass der Lehrer mit dem Schüler in Übereinstimmung mit den Wünschen des Schülers und seiner Eltern kommuniziere.

Durch Vorgänge in der Vergangenheit habe die Schulleitung Bedenken, wie sich Herr Burke in der Schule verhalten werde. Vergangenen Juni, so behauptet die Schule, sei ein Gottesdienst und Abendessen anlässlich des 260-jährigen Jubiläums gehalten worden. Den Gottesdienst habe Burke unterbrochen und gefordert, die Anordnung des Schülers zurückzunehmen. Ebenso haben sie Sorgen über den involvierten Schüler und die gesamte Schülerschaft, so Mallon. Zudem gehe es in dem Fall nicht um den Glauben des Lehrers.

Mallon habe aus diesem Grund keine andere Wahl, als das Gericht zu bitten, den Lehrer wegen Verstoßes gegen einen Gerichtsbeschluss inhaftieren zu lassen. „Herr Burke hat wissentlich gegen diese Anordnung verstoßen, er hat sich somit der Missachtung schuldig gemacht und er hat deutlich gemacht, dass er die Schule besuchen wird, wenn er nicht in ein Gefängnis eingewiesen wird.“ Die Besorgnis der Schule über die anhaltende Störung der Schüler bleibe bestehen, fügte sie hinzu.

Burke habe bis zum Ende des Monats die Möglichkeit, Einwände gegen die Suspendierung und die einstweilige Verfügung vorzutragen, so das Gericht.

Debatte über Gendern

Mit dem Fall wurde medial eine Debatte über das Gendern ausgelöst. Ein ähnlicher Fall wird mit Klaus Roggenthin diskutiert, welcher nach eigenen Angaben als Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S) gekündigt wurde, weil er nicht gendern wollte.

Manche bekräftigen die Meinung der Schule, dass es in dem Verfahren nicht um das Gendern gehe, sondern um seinen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung. So schreibt David J McDonagh auf Twitter: „Wenn also ein Mann die Kochkünste seiner Frau kritisiert und es so weit eskaliert, dass er sie derart beleidigt, dass sie ein Hausverbot gegen ihn erwirkt, und er dann wegen Verstoßes gegen das Hausverbot ins Gefängnis kommt, würden einige Leute sagen, er sei ins Gefängnis gekommen, weil er die Kochkünste seiner Frau kritisiert hat.“

Andere wiederum meinen, dass das Verhalten Burkes die Diskriminierung von Transgender-Menschen bekräftige und vorantreibe. Die Religion solle ein offener Ort für alle Menschen sein und alle Menschen gleich akzeptieren. Daher habe die Schule sich richtig verhalten.

Der Autor Thomas Ribi der „Neuen Büchner Zeitung“ meint, dass die Verhaftung des Lehrers einen „Vorgeschmack“ gebe, „wie Auseinandersetzungen um Gendersprache und Diskriminierung von transgender und non-binären Menschen verlaufen: Sie werden auf Nebenschauplätze verlagert, weil sich niemand an den heißen Fragen die Finger verbrennen will. Keine Schulleitung, kein Gericht, keine politische Instanz.“



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