Asyl
Bundesregierung erleichtert Familiennachzug bei Kindern und Jugendlichen
Bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten in Deutschland geht es oft um Fragen der Familienzusammenführung. Wichtig ist dabei unter anderem, wie bei Visumsanträgen mit volljährigen Kindern verfahren wird.

Zwei Flüchtlingskinder in Thüringen. Symbolbild.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Die Bundesregierung hat einem Bericht zufolge den Nachzug von Kindern, Jugendlichen und Eltern auf der Flucht erleichtert. Um die Vorgaben mehrerer Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Familienzusammenführung „möglichst schnell umzusetzen“ habe das Auswärtige Amt seine Auslandsvertretungen bereits Anfang September 2022 angewiesen, „bislang ruhendgestellte Anträge zum Elternnachzug im Rahmen des Möglichen prioritär abzuarbeiten“, heißt es laut Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) in einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Es werde „derzeit ein eigenes Referat zum Familiennachzug“ im Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) eingerichtet, „um die Bearbeitung des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten auszuweiten“, hieß es weiter.
Volljährigkeit ein juristischer Knackpunkt
Anfang August hatte der EuGH die Praxis der deutschen Behörden bei der Familienzusammenführung als rechtswidrig kritisiert. Demnach dürfe der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt werden, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden sei. Hintergrund waren zwei solche Fälle, in denen deutsche Behörden die Anträge auf Familienzusammenführung aus diesem Grund abgelehnt hatten.
Künftig sollen die deutschen Stellen laut Bundesregierung Visumsanträge von Jugendlichen „prioritär“ behandeln, die bald volljährig sein werden. Ein Kind soll unter bestimmten Voraussetzungen zudem als „minderjährig“ gelten, wenn es nach dem Stellen eines Asylantrags, aber vor Stellung des Visumsantrags volljährig geworden ist.
In nun durch das EU-Gericht „eindeutig“ geklärten Fällen will das Auswärtige Amt zudem „die bisher streitigen Visa erteilen“, aktuell betrifft dies demnach mehrere Hundert Verfahren.
Durchschnittlich bearbeiten Behörden den Angaben zufolge mehr als acht Monate lang Verfahren von minderjährigen und unbegleiteten Asylsuchenden. Stellen diese jungen Menschen einen Asylantrag in Deutschland, sind sie im Schnitt gut 15 Jahre alt. Seit 2018 wurden den mehr als 15.000 minderjährigen Flüchtlingen und Migranten vor Gericht doch noch Asyl in Deutschland gewährt, obwohl sie zunächst abgelehnt worden waren. (dl)
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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