Berliner Senat zu Silvesterkrawallen: Die Vornamen werden nicht angegeben

Auch auf mehrfache Anfrage wurden der AfD und CDU seitens des Berliner Innensenates keine Angaben zu den Vornamen der Tatverdächtigen bei den Silvesterkrawallen gemacht. Dabei war dies nicht immer so, wie eine frühere Anfrage zeigt.
In Berlin haben Jugendliche vor Silvester zahlreiche Raketen in den Nachthimmel geschossen.
In Berlin, Silvester 2022/23.Foto: Paul Zinken/dpa
Von 2. März 2023

Nach den massiven Silvesterkrawallen in Berlin tauchte die Frage zur Herkunft der Tatverdächtigen auf, da insbesondere Stadtteile betroffen waren, die eine hohen Anteil an Migranten aufweisen. Zudem handelte es sich bei den Angreifern laut Polizisten, Feuerwehrleuten und Zeugen zumeist um arabischstämmige Jugendliche und junge Männer.

Die Polizeiangaben zur Nationalität der Verdächtigen waren den Berliner Abgeordneten der AfD und CDU für ein objektives Lagebild nicht aussagekräftig genug. Denn viele der Tatverdächtigen mit Migrationshintergrund besitzen möglicherweise mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus stellte daher direkt nach dem Jahreswechsel eine Schriftliche Anfrage, in der es auch um die Vornamen der Tatverdächtigen ging. Auch die CDU reichte in den Innenausschuss einen Fragenkatalog mit 47 Fragen ein, bei denen es unter anderem ebenfalls um die Vornamen der Tatverdächtigen ging.

Der Berliner Innensenat unter Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (Linke) lehnte eine Antwort zu den Vornamen ab. Begründet wurde dies damit, dass Vornamen von Tatverdächtigen aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen, insbesondere der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, nicht übermittelt werden könnten.

Senat lehnte zweite Anfrage zu Vornamen ebenfalls ab

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus stellte daraufhin erneut eine Anfrage zu den Vornamen, mit dem Verweis auf eine fehlende Identifizierbarkeit im Sinne der DSGVO, da die Nachnamen ja fehlen würden. Auch wies sie darauf hin, dass Eingriffe in die Grundrechte nicht automatisch ein Auskunftsverweigerungsrecht begründen, da auch der Informationsanspruch der Abgeordneten verfassungsrechtlich begründet sei.

„Würde man der Argumentation des Senats folgen, dürften auch die Staatsangehörigkeiten als Merkmal einer natürlichen Person nicht genannt werden.“ Des Weiteren habe sich der Senat auch nicht mit der Möglichkeit der Benennung der Vornamen unter Schutzvorkehrungen nach der Geheimschutzordnung auseinandergesetzt, heißt es in der erneuten Anfrage. Aus Sicht der Berliner AfD-Fraktion sei der Senat seiner Informationspflicht aus Art. 45 der Berliner Verfassung nicht nachgekommen.

Der Senat erklärte daraufhin, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Auskunftsrecht für Abgeordnete des Abgeordnetenhauses dazu diene, die für ihre Tätigkeit nötigen Informationen rasch und zuverlässig, insbesondere auch zur Kontrolle des Regierungshandelns, zu erhalten.

Vorname eines Tatverdächtigen „ein höchst personenbezogenes Datum“

Eine listenmäßige Übermittlung personenbezogener Daten aus Ermittlungsverfahren, die neben der Deliktsbezeichnung die konkrete Tatzeit (Datum und Uhrzeit) und den Straßennamen sowie Ortsteile von Berlin beinhalte, scheide als Antwort auf die Schriftliche Anfrage in diesem Fall aus, erklärte der Innensenat. Denn die mögliche Identifizierbarkeit von betroffenen Personen (Beschuldigte und Opfer), könne dies im Verhältnis zum Fragerecht der Abgeordneten nicht rechtfertigen.

Für den Berliner Senat stellt der Vorname eines Tatverdächtigen „ein höchst personenbezogenes Datum“ dar, welches in Kombination mit sonstigen Parametern, „wie etwa die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht oder das Alter, im hohen Maße geeignet ist, eine Person zu identifizieren“.

Allerdings wurde in der AfD-Anfrage nicht nach einer konkreten Tatzeit, dem Alter oder dem Geschlecht gefragt. Die Angabe des Senats, in welchen Straßen unter welcher Hausnummern Straftaten in der Silvesternacht registriert wurden, hätte der Senat auch grober fassen können. Und der zeitliche Rahmen ist in der Senatsantwort lediglich grob gefasst.

Der Senat sah jedoch mit Blick auf die Anzahl an Anzeigen und ermittelten Tatverdächtigen, die sich einem eng begrenzten Zeitfenster zuordnen ließen, mit weiteren „ggf. kontextbezogenen Zusatzinformationen (z. B. Umstände, Ort, Art und Zeitpunkt einer später ggf. gerichtlich verhandelten Tat o. ä.)“, dass „Rückschlüsse auf die Identität Einzelner gezogen werden könnte[n]“.

Innensenat sieht Gefahr einer Beeinträchtigung des Ermittlungsverfahrens

Hinzu komme die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, da strafprozessuale Folgemaßnahmen erschwert oder sogar „ins Leere laufen“ könnten, argumentiert der Senat. Daher sieht er den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG/Art. 33 VvB eröffnet. Neben GG Abs. 2 und der Verfassung von Berlin Art. 33 argumentiert der Berliner Senat damit, dass die Gefahr einer Vorverurteilung stattfinden könnte.

Der Senat erklärt: „In der Gesamtschau und nach sorgfältiger Abwägung der soeben aufgeführten Aspekte zum Persönlichkeitsschutz mit dem Recht des Abgeordneten auf Auskunft kommt der Senat zum Ergebnis, dass ein wesentliches Überwiegen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung festzustellen ist und die Veröffentlichung der Vornamen ausscheidet.“

Auch ein Zugänglichmachen der erfragten Vornamen unter Wahrung der Vertraulichkeit kommt für den Senat nicht in Betracht. „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Einzelnen ist aus den oben genannten Erwägungen hier in besonderem Maße betroffen, sodass auch ein Eingriff durch eine nichtöffentliche Zurverfügungstellung der erbetenen Angaben ausscheidet, nicht zuletzt angesichts der Bedeutung der Unschuldsvermutung und des Schutzes des Strafverfahrens sowie der in §§ 474 ff. der Strafprozessordnung geregelten Verfahren.“

Der genannte Paragraf regelt die Auskünfte und Akteneinsicht für Justizbehörden und andere öffentliche Stellen. Unter (6) heißt es hier: Landesgesetzliche Regelungen, die parlamentarischen Ausschüssen ein Recht auf Akteneinsicht einräumen, bleiben unberührt.

Senatsverwaltung veröffentlichte bereits Vornamen

Auffällig erscheint, dass der Berliner Innensenat in vorherigen Anfragen offenbar kein Problem darin sah, Vornamen und auch weitere Staatsangehörigkeiten, die Tatverdächtige neben der Deutschen besitzen, anzugeben.

So wurden dem Abgeordneten Marc Vallendar (AfD) auf seine Schriftliche Anfrage vom 13. April 2021 zu Messerattacken und Täterhintergrund in den Jahren 2019 und 2020 tabellarisch die Vornamen genannt und auch die Zweit-Staatsangehörigkeiten aufgelistet.

Die ersten vier Plätze der 20 häufigsten Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu „Messertaten“ 2019 in Berlin belegten demnach: Andreas (11), Thomas (9), Daniel (8), Omar (7), Alexander (6) und David (6). Zu den 20 häufigsten Vornamen bei „Messertaten“ 2020 teilte der Innensenat auf den ersten Plätzen die Namen mit: Andreas (10), Daniel (9), David (9), Steven (9), Christian (8), Mohamad (8).

Auffälligkeiten in Bezug auf die Silvesterkrawalle

Allerdings ergeben sich auch ohne den Vornamen bereits im Vergleich der Nationalitäten Auffälligkeiten in Bezug auf die Silvesterkrawalle der letzten fünf Jahre.

In der Silvesternacht 2022/2023 wurden aufgrund von 71 Strafanzeigen nach Angriffen auf Einsatzkräfte der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr in 42 Fällen gegen mindestens eine tatverdächtige Person ermittelt, teilte der Berliner Innensenat mit. Dabei wird die deutsche Nationalität 28-mal aufgeführt, dann die afghanische 4-mal und die irakische 3-mal. Dann folgen fünf weitere Nationalitäten, Nigeria, Iran, Syrien, Türkei, Australien und unbekannt.

Bei den Nationalitäten zu den Strafanzeigen der Silvesternacht 2017/2018 belegten die ersten drei Plätze deutsch 17-mal, afghanisch 5-mal, türkisch 3-mal und sieben weitere, worunter auch die syrische auftaucht. Im Zusammenhang mit Strafanzeigen zu der Silvesternacht 2018/2019 führen die Nationalitäten deutsch mit 22, afghanisch mit 6 und syrisch mit 6 Tatverdächtigen die Tabelle an. Es folgen zwölf weitere Nationalitäten, worunter auch die türkische und iranische fallen.

In der Silvesternacht 2020/21 gab es 19 Strafanzeigen gegen Tatverdächtige mit deutscher Nationalität, 5 afghanisch, 2 italienisch. Erneut taucht unter den fünf folgenden Nationalitäten die türkische auf. Im vorigen Jahr zur Silvesternacht 2021/22 belegten die deutsche mit 20, die irakische mit 2 und nachfolgend acht weitere Nationalitäten die vordersten Plätze. Erneut befindet sich darunter auch die syrische wieder.

Häufung bestimmter Nationalitäten

Zusammenfassend sticht heraus, dass in den Silvesternächten der letzten fünf Jahre neben der deutschen fast bei jedem Jahreswechsel auch Tatverdächtige mit afghanischer, syrischer, türkischer, iranischer und irakischer Nationalität sich vorfinden.

Dieselben Nationalitäten finden sich auch in der Zusammenfassung aller Strafanzeigen, die in Berlin vom 31.12.2022 ab 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr am folgenden Tag registriert wurden.

In diesem Zeitraum wurden zu 538 Strafanzeigen insgesamt 594 tatverdächtige Personen festgestellt. Dabei ist die deutsche Staatsangehörigkeit mit 358 am höchsten. Dann folgt die afghanische (43), die syrische (28) und die türkische (21) Nationalität. Insgesamt finden sich 37 Nationalitäten in der Zusammenstellung wieder.

Auch hier stechen die bereits geanannten vier Nationalitäten deutsch, afghanisch, syrisch und türkisch hervor.

Dabei stellt sich die Frage, ob sich hier ein ähnliches Phänomen wie bei der Clan-Kriminalität zeigt: Dass die große Mehrheit von Delikten der deutschen Nationalität zugeordnet wird, obwohl sich dahinter ausländische Straftäter oder Menschen mit Migrationshintergrund verbergen, die inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben.

AfD kündigt Klage gegen Berliner Senat an

Ronald Gläser, Parlamentarischer Geschäftsführer der Berliner AfD, Mitglied des Abgeordnetenhauses und stellvertretender Landesvorsitzender, erklärt gegenüber Epoch Times:

„Die Weigerung des Senats, die Vornamen der Tatverdächtigen der Silvesternacht zu nennen, ist ein Skandal.“ In seinen Augen sollen die Auswirkungen der Politik der illegalen Masseneinwanderung unter den Teppich gekehrt werden.

„Wenn die Politik jedoch den Kopf in den Sand steckt, wird sich nichts ändern.“ Neue Integrationskurse und mehr Sozialarbeiter seien keine Lösung, sondern nur Klientelpolitik. Was man brauche, sei eine klare Kante gegen kriminelle Migranten und sichere Grenzen.

Gleichzeitig kündigt er an, juristisch gegen die Weigerung des Senates, die Vornamen anzugeben, vorzugehen: „Ich werde gegen diese beschämende Antwort des Senats klagen.“ Für ihn sei klar, dass die Landesregierung seine Fragen beantworten müsse. Sie könne sich nicht hinter Datenschutzvorgaben verstecken. „Das beweist bereits die Tatsache, dass sie es in der Vergangenheit auch nicht gemacht hat.“



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