Koffermord an Afghanin – Brüder legen Revision gegen Urteil ein

War die zweifache afghanische Mutter ein Schandfleck für ihre zwei Brüder, weil sie ihr Leben nach den eigenen Vorstellungen leben wollte? Der Fall wird die Gerichte weiter beschäftigen.
Die am Mord ihrer Schwester verurteilten Brüder wollen das Urteil anfechten.
Die am Mord ihrer Schwester verurteilten Brüder wollen das Urteil anfechten.Foto: Annette Riedl/dpa
Epoch Times24. Februar 2023

Der gewaltsame Tod einer Afghanin, deren Leiche in Bayern gefunden wurde, wird die Justiz weiter beschäftigen.

Die wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Brüder akzeptieren das Urteil nicht und haben Revision dagegen eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Das Landgericht Berlin hatte die beiden 27 und 24 Jahre alten Männer vor einer Woche wegen gemeinschaftlichen Mordes für schuldig befunden.

Laut Urteil haben die Männer ihre Schwester im Juli 2021 ermordet, die Leiche dann in einem Rollkoffer per Zug nach Bayern gebracht und dann in einem Erdloch etwa 30 Kilometer von Donauwörth entfernt verscharrt.

Nach Überzeugung des Gerichts wurde die zweifache Mutter ermordet, weil diese ihr Leben nach eigenen Vorstellungen führen wollte. Die 34-Jährige habe sterben müssen, weil ihr Leben nicht den Moralvorstellungen der afghanischen Familie entsprach. Die Brüder hätten sich bei der Tat von „archaisch anmutenden Überlegungen“ leiten lassen, urteilten die Richter.

Älterer Bruder gestand Tötung

Der ältere Bruder hatte im Prozess die Tötung der Schwester gestanden, dabei aber eine Art Unfall in einem Streit geschildert. Sein Bruder sei nicht beteiligt gewesen, so der 27-Jährige. Seine Anwälte verlangten einen Schuldspruch wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. Die Verteidiger des jüngeren Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert.

Das Berliner Landgericht befand die Angeklagten für schuldig, am 13. Juli 2021 ihre Schwester Maryam H. in eine Wohnung in Berlin-Neukölln gelockt, gefesselt, geknebelt, sie mit einem Tuch stranguliert und ihr anschließend die Kehle durchgeschnitten zu haben. (dpa/er)



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