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plus-iconBezugsdauer bis zu zwei Jahre

Bis zu 243.000 Euro Übergangsgeld: Warum Habeck und Co nach Minister-Ende Spitzenverdiener bleiben

Nach dem Regierungswechsel sorgt das Übergangsgeld für ausscheidende Minister für hitzige Debatten. Kritiker wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) sprechen von ungerechten Sonderrechten auf Kosten der Allgemeinheit und fordern eine Reform der Übergangsregelungen.

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Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird dem neuen Kabinett nicht mehr angehören. Für ihn und andere ausscheidende Minister gelten die Bestimmungen über das Übergangsgeld.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

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Noch steht nicht fest, wer von den derzeit noch geschäftsführend amtierenden Ministern auch künftig der Bundesregierung angehören wird. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius gilt als gesetzt, auch Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze könnte im Amt bleiben. Karl Lauterbach wird nicht mehr Minister sein, da sein Ressort laut Koalitionsvertrag an die CDU wandert. Der Verbleib von Klara Geywitz (Bau) und Hubertus Heil (Arbeit) ist offen. Für Diskussion sorgt derzeit das Übergangsgeld für jene Minister, die aus dem Kabinett ausscheiden.

BdSt stellt Vergleich zu Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft an

Dass einige der nun ausscheidenden Amtsträger mit Übergangseinkünften von bis zu 243.000 Euro rechnen können, hat eine breite Debatte im Land ausgelöst. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) spricht von „Sonderrechten“ für Kabinettsmitglieder und fordert eine Begrenzung der Leistungen auf 12 Monate.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) erklärte BdSt-Chef Reiner Holznagel, die geltende Regelung offenbare ein Fairnessdefizit gegenüber dem Normalbürger. Das Geld solle helfen, die Zeit zwischen Ministeramt und neuer Tätigkeit zu überbrücken. Es solle jedoch „keine Dauerversorgung auf Kosten der Steuerzahler werden“.
Holznagel fordert zudem ein Ende des Übergangsgelds bei Ministern, die freiwillig den Rücktritt wählten. Schließlich gebe es in der Privatwirtschaft in solchen Fällen eine Sperrzeit ohne Arbeitslosengeld durch die Arbeitsagentur. Gleiches gilt bei fristlosen Entlassungen aus wichtigem Grund. Inwieweit eine solche Regelung die Neigung der in die Kritik geratener Minister, im Amt zu bleiben, verstärken könnte, ist unklar.

Übergangsgeld für Ex-Minister: Höhe und Anspruchsregeln

Derzeit sind die Modalitäten rund um das Übergangsgeld in Paragraf 14 des Bundesministergesetzes geregelt. Das Übergangsgeld wird grundsätzlich für die identische Anzahl an Monaten bezahlt, in welchen der Berechtigte Amtsbezüge als Kabinettsmitglied erhalten hatte. Allerdings liegt die Mindestbezugsdauer bei sechs Monaten und die Obergrenze bei zwei Jahren.
Nicht zu verwechseln ist das Übergangsgeld mit dem Ruhegehalt für Minister, dessen Voraussetzungen in Paragraf 15 geregelt sind. Treffen beide zusammen, wird das Ruhegehalt vom Übergangsgeld abgezogen. Der Anspruch auf Übergangsgeld beginnt mit dem ersten Tag im Amt, Ruhegehalt gibt es regelmäßig erst nach mindestens vier Jahren im Amt – beziehungsweise zwei im Fall einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages.
In den ersten drei Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Regierung erhalten ehemalige Bundesminister ihr volles Amtsgehalt und den Ortszuschlag. Anschließend wird für den Rest der Bezugsdauer die Hälfte dieser Bezüge bezahlt. Das Übergangsgeld wird monatlich im Voraus bezahlt. Bezüglich der Höhe sind die Bestimmungen des Abgeordnetengesetzes beziehungsweise des Bundesbesoldungsgesetzes relevant. Für Parlamentarische Staatssekretäre gibt es ein eigenes Gesetz.

Einkünfte aus neuen Jobs oder Abgeordnetenmandat sind anzurechnen

Sonderbestimmungen bei der Berechnung gelten, wenn ein Mitglied mehrere zusammenhängende Amtszeiten absolviert hat. Hier gilt ein Günstigkeitsvergleich: Wenn der verbleibende Anspruch aus der ersten Amtszeit für eine längere Zeit bestand als der nach der Wiederentlassung aus der zweiten Ministertätigkeit, ist der jeweils längere beziehungsweise höhere Anspruch relevant.
Derzeit liegt das Amtsgehalt für Minister bei monatlich etwa 17.990 Euro, dabei ist der Ortszuschlag noch nicht berücksichtigt. Bei minimaler Anspruchsdauer hätten die Minister dem BdSt zufolge etwa 81.000 Euro und bei maximaler bis zu 243.000 Euro zu erwarten. Anzurechnen sind private Einkünfte – etwa aus neuen Jobs – und Abgeordnetendiäten, sofern die ausgeschiedenen Amtsträger im Bundestag verbleiben.
Das Übergangsgeld wurde geschaffen, um die finanzielle Absicherung von Politikern zu gewährleisten, die ihre berufliche Karriere für ein öffentliches Amt unterbrochen hatten. Zumindest in früheren Zeiten war es noch häufig der Fall, dass Minister zuvor keine Abgeordnetenmandate innehatten – und nach Ende der Amtszeit noch keine automatische Rückkehr in ihren Beruf gewährleistet war.

Übergangsgeld stand ursprünglich für bis zu 36 Monate zu

Das Bundesministergesetz wurde 1953 geschaffen, nachdem es in der Weimarer Republik noch keine in diesem Maße formalisierte Regelung zur Absicherung von Ministern gegeben hatte. Das erste Bundesministergesetz sah eine maximale Bezugsdauer von drei Jahren vor.
Im Jahr 2007 kam es auch zu einer Anhebung der Mindestamtszeit für das Ruhegehalt von zwei auf vier Jahre. Allerdings gilt nach wie vor die Sonderregelung nach einem Misstrauensvotum für den Bundeskanzler und einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages. Nach den Wahlen vom 18. März 1990 wurden auch die letzten Mitglieder des Ministerrats der DDR in die Ministerversorgung einbezogen.
Reinhard Werner schreibt für die Epoch Times zu Wirtschaft, gesellschaftlichen Dynamiken und geopolitischen Fragen. Schwerpunkte liegen dabei auf internationalen Beziehungen, Migration und den ökonomischen Folgen politischer Entscheidungen.

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