Dschihad in Würzburg: Behörden lehnten psychische Betreuung von somalischem Täter ab

Auf Anraten einer psychiatrischen Einrichtung hätte der Würzburger Dschihad-Täter einen Betreuer an die Seite bekommen sollen. Das Gericht lehnte dies jedoch ab. Der Grund: Nicht nötig. Und außerdem habe man den Somalier mehrfach nicht zu Hause antreffen können.
Titelbild
Blumen und Kerzen stehen vor dem abgesperrten Kaufhaus in Würzburg, in dem ein Mann Menschen mit einem Messer attackiert hatte.Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa
Von 2. Juli 2021

Der Somalier Abdirahman Jibril A., der aus mutmaßlich islamistischen Motiven am 25. Juni drei Frauen in Würzburg mit einem Küchenmesser mit 33-Zentimeter-Klinge tötete, dabei zweimal „Allahu Akbar“ rief und gegenüber Polizisten im Krankenhaus etwas von „Dschihad“ erzählte, sollte bereits Anfang des Jahres auf Anraten einer psychiatrischen Einrichtung unter Betreuung gestellt werden.

Das Verfahren wurde jedoch am 14. April per Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts Würzburg eingestellt. Nach Angaben des Gerichts gegenüber der „Welt“ kam man damals zu dem Schluss, dass bei dem Somalier „keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Erfordernis einer Betreuung bestanden, zumal der Betroffene trotz mehrfacher Versuche nicht angetroffen werden konnte“.

Der Täter war polizeibekannt

Mehrfach hatte die Polizei den Somalier bereits im Visier:

  • 2015: Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung mit Messer im Asylheim – Verfahren 2017 eingestellt
  • 12. und 13. Januar 2021: Beleidigung und Messerdrohung gegenüber mehreren Personen im Obdachlosenheim; dafür:
  • 13. bis 21. Januar 2021: Aufenthalt in psychiatrischer Klinik
  • Mitte Juni 2021: Der Somalier stoppte einen Autofahrer und nötigte ihn, ihn in die Altstadt zu fahren. Dafür erhielt er:
  • Mitte Juni 2021: Nur eine Nacht in der Psychiatrie, da laut Amtsgericht „nach Ansicht der Einrichtung aus medizinischer Sicht zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass für das Vorliegen einer von der betroffenen Person ausgehenden weiteren Fremdgefährdung bestand“.

Am 23. Juni, zwei Tage vor der Tat, wurde man in der Betreuungsstelle der Stadt Würzburg dann doch noch tätig und stellte eine „bestehende Betreuungsbedürftigkeit aufgrund psychischer Auffälligkeiten“ fest. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Abdirahman Jibril A. kam dem jedoch am 25. Juni im Woolworth-Kaufhaus in Würzburg zuvor.

Die Attacke eines „Psycho-Islamisten“

Neben den drei Todesopfern gab es mehrere Opfer, die überlebten. „Sechs weitere Personen (vier Frauen, ein Kind und ein Jugendlicher) wurden schwer verletzt, befinden sich aber zwischenzeitlich außer Lebensgefahr“, informierte die Polizei. Der erste Eindruck eines Ermittlers vor Ort: „Es handelt sich wohl um eine Mischung aus Psycho und Islamist.“

Später wurden in seiner Unterkunft, einem Zimmer im dritten Stock eines Würzburger Obdachlosenheims, „Hinweise auf Schriftmaterial mit Hassbotschaften“ sichergestellt, erklärte Kripo-Chef Armin Kühnert laut „Bild“. Zudem wurde in dem Raum ein Gebetsteppich und Propagandamaterial des Islamischen Staates (IS) sichergestellt.

Bereits am 26. Juni hatte die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET), den Fall an sich genommen, „da ein islamistischer Hintergrund für die Taten naheliegt“, so die Polizei Bayern.

Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) gründete zur Untersuchung des Anschlags die 130-köpfige SOKO „Main“ und ermittelt gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Unterfranken die Hintergründe der Tat. Ebenfalls bereits einen Tag nach der Tat erließ das Amtsgericht Würzburg Haftbefehl wegen Mordes in drei Fällen, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen und einer vorsätzlichen Körperverletzung.



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