Experten gegen Antiterrordatei: Wegen „rechtlich zulässigem Umfang zu schlecht, um sie gewinnbringend nutzen zu können“

Vertreter des Bundeskriminalamts und des Verfassungsschutzes plädieren für die Abschaffung der Antiterrordatei – da sie durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 "nahezu wertlos" ist.
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PolizistFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times4. Januar 2019

Vertreter des Bundeskriminalamts und des Bundesamts für Verfassungsschutz haben in einer internen Sitzung im Bundesinnenministerium dafür plädiert, die Antiterrordatei (ATD) und die „Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus“ abzuschaffen.

Das berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Beide Dateien seien nahezu wertlos durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013, das ein „informationelles Trennungsprinzip“ von offen ermittelnder Polizei und verdeckt arbeitenden Geheimdiensten festschreibt, heißt es in der Sitzung am 17. Oktober.

Nach diesem Urteil wurden etliche Informationen aus der Antiterrordatei entfernt. Der Vertreter des Bundeskriminalamts äußerte in der Sitzung, die Datenbasis sei nun „aufgrund des rechtlich zulässigen Umfangs zu schlecht, um sie gewinnbringend nutzen zu können“.

Der Verfassungsschutz gab zu Protokoll, er kenne „keinen praktischen Fall, der den Nutzen der Antiterrordatei belegt“.

Beide Vertreter äußerten, dass sie im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum von Bund und Ländern schneller und einfacher Informationen austauschen könnten. Die Antiterrordatei war von vielen Innenpolitikern als Instrument im Kampf gegen den Terror gefordert worden. (dts)



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