Journalistischer Adel? AfD klagt gegen Vorab-Infopraxis des BVerfG

Erst im Vorjahr wurde eine offenbar schon jahrelang gepflegte Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bekannt, ausgewählte Journalisten bereits vorab über die Urteile zu informieren. Die AfD hat nun gegen dieses Vorgehen vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Von 28. Februar 2021

Die AfD will auf gerichtlichem Wege eine Praxis stoppen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe seit Jahr und Tag gepflegt hat und die zur Folge hat, dass ausgewählte Journalisten zur Verkündung anstehende Urteile bereits vorab zur Kenntnis gebracht bekommen.

Bei den Begünstigten handelt es sich um Mitglieder des 1975 gegründeten Vereins „Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V.“, viele von ihnen arbeiten für „ARD“ und „ZDF“.

Die Journalisten bekommen Pressemitteilungen über anstehende Urteile vorab zugesandt, um ihre Berichterstattung vorbereiten zu können. Im Gegenzug müssen sie sich dazu verpflichten, während einer vorgegebenen Sperrfrist Stillschweigen über den Inhalt der Mitteilungen zu bewahren, bis diese offiziell verkündet werden.

BVerfG informiert Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“

Bereits im Vorjahr hatte der Presserat diese Praxis beanstandet und den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, dazu aufgefordert, entweder alle Journalisten bezüglich des Zugangs zu Urteilsinhalten gleichzubehandeln – oder die Praxis zu beenden. Der „Tagesspiegel“ berichtete.

Damals schon war die Rede von „geheimer“ und „unfairer“ Öffentlichkeitsarbeit. Das Höchstgericht hingegen hält das Vorgehen für gerechtfertigt. Gegenüber demselben Blatt hieß es aus dem Bundesverfassungsgericht, es sei angemessen, für einen Kreis „besonders fachkundiger und vertrauenswürdiger Journalisten“ einen solchen privilegierten Zugang zu eröffnen.

Grundsätzlich könne jeder Medienvertreter einen solchen erlangen – Voraussetzung dafür sei neben der Fachkunde und Vertrauenswürdigkeit, die Vereinsmitgliedschaft und regelmäßig Präsenz in Karlsruhe.

Seehofer-Urteil als Anlassfall

Die AfD sieht sich ebenfalls durch die Praxis des BVerfG in ihren Rechten verletzt, da Mitgliedern des Journalisten-Vereins, das Urteil im Vorfeld mitgeteilt wird, nicht aber den Parteienvertretern.

In einem Fall hatte die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, nachdem Bundesinnenminister Horst Seehofer negative Äußerungen über die AfD in einem Interview gemacht und später auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht hatte. Das BVerfG urteilte, dass Seehofer mit der Veröffentlichung das Neutralitätsgebot verletzt habe.

Die Äußerungen selbst wurden als Teil des politischen Meinungskampfes jedoch nicht beanstandet, da er als Parteipolitiker gegenüber Medien gesprochen habe.

Praxis zöge andernorts „gravierende disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich“

In ihrem durch den Prozessbevollmächtigten Dr. Ulrich Vosgerau eingebrachten Schriftsatz vom 21. Februar 2021, welcher der Epoch Times vorliegt, wehrt sich die AfD als klagende Partei gegen die Praxis, die, „wenn sie an irgendeinem anderen Gericht bis hinauf zu den Bundesgerichten überraschend bekanntwürde, dort gravierende disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich zöge“.

Sie wirft dem Bundesverfassungsgericht vor, die beanstandete Veröffentlichungspraxis „jahre-, wenn nicht jahrzehntelang verheimlicht“ zu haben, und das nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor dem Bundesministerium der Justiz und anderen Bundesgerichten.

Während Medien wie der „Tagesspiegel“ vor allem die Ungleichbehandlung unter Medien durch die Informationspraxis des BVerfG beanstanden, geht es der AfD vor allem um die Ungleichbehandlung zwischen den begünstigten Journalisten und den Verfahrensparteien vor dem Bundesverfassungsgericht.

Prozessvertreter der AfD gezielt als uninformiert dargestellt?

Die Journalisten der „Justizpressekonferenz Karlsruhe“ hätten nicht nur einen Informationsvorsprung gegenüber den Verfahrensbeteiligten, sondern nützten diesen auch aus.

Die AfD sieht sich hinsichtlich ihres Rechts auf ein faires Verfahren benachteiligt, da sich Journalisten mit bereits vorbereiteten Fragen nach Urteilsverkündung an sie wenden können und den Medien dadurch ein intelligenter Vorteil entstehe.

Diesen könnten die Journalisten in weiterer Folge „überall medial darstellen und senden“. Gerade Journalisten vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk seien teilweise „unverhohlen feindselig gesonnene Berichterstatter“.

Gebot der Fürsorge gegenüber dem Rechtssuchenden

Für die AfD ist das „Verrat des Bundesverfassungsgerichtes an den Rechtssuchenden“ und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Sie müssten sich darauf verlassen können, dass das Gericht seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Verfahrensbeteiligten nachkomme.

Gleichzeitig verletzte das Höchstgericht das allgemeine Gleichbehandlungsgebot und das Gebot der staatlichen Neutralität. Mittelbar sei die AfD selbst von der „Willkür“ betroffen, da sie keine Mitsprache darüber habe, wer „vor ihr selbst ihre ureigensten Angelegenheiten“ erfahre.

„Fair-Trial-Grundsatz erfordert auch Vorabinfo der Parteien“

Der Hilfsantrag wurde gestellt für den Fall, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe zu der Erkenntnis kommen sollte, dass die Vorgehensweise des BVerfG gerechtfertigt sei.

In diesem Fall hält die AfD es im Sinne des Fair-Trial-Grundsatzes für erforderlich, dass die Prozessbeteiligten zeitgleich mit den Journalisten der „Justizpressekonferenz“ über Ausspruch und Tenor des Urteils in Kenntnis gesetzt werden.

Dies würde, so die Argumentation im Schriftsatz der AfD, verhindern, dass Journalisten, die im Unterschied zu den Prozessparteien die Feinheiten des Urteils schon kannten, sich ein Narrativ zurechtlegen könnten, mit dem sie die Parteienvertreter öffentlich vor Urteilsverkündung konfrontierten.

Dies sei unter anderem im Zusammenhang mit dem Seehofer-Urteil der Fall gewesen, wo Medien den Verfahrensausgang zuungunsten der AfD dargestellt hätten.

 



Unsere Buchempfehlung

Alle Völker der Welt kennen den Teufel aus ihren Geschichten und Legenden, Traditionen und Religionen. Auch in der modernen Zeit führt er – verborgen oder offen – auf jedem erdenklichen Gebiet seinen Kampf gegen die Menschheit: Religion, Familie, Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär, Bildung, Kunst, Kultur, Medien, Unterhaltung, soziale Angelegenheiten und internationale Beziehungen.

Er verdirbt die Jugend und formt sich eine neue, noch leichter beeinflussbare Generation. Er fördert Massenbewegungen, Aufstände und Revolutionen, destabilisiert Länder und führt sie in Krisen. Er heftet sich - einer zehrenden Krankheit gleich - an die staatlichen Organe und die Gesellschaft und verschwendet ihre Ressourcen für seine Zwecke.

In ihrer Verzweiflung greifen die Menschen dann zum erstbesten „Retter“, der im Mantel bestimmter Ideologien erscheint, wie Kommunismus und Sozialismus, Liberalismus und Feminismus, bis hin zur Globalisierungsbewegung. Grenzenloses Glück und Freiheit für alle werden versprochen. Der Köder ist allzu verlockend. Doch der Weg führt in die Dunkelheit und die Falle ist bereits aufgestellt. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion