Laumann: Gültigkeit der Grundrechte die Regel
NRW-Gesundheitsminister verteidigt Lockerungen - Ethikrats-Mitglied gegen pauschale Beschränkungen

Menschen gehen die Einkaufsstraße Mönckebergstrasse in Hamburg entlang. Deutschlands Bevölkerungszahl ist erstmals seit zehn Jahren leicht zurückgegangen.
Foto: Georg Wendt/dpa/dpa
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat die zunehmenden Corona-Lockerungen in Deutschland verteidigt. „Wir dürfen nicht vergessen, dass die Gültigkeit der Grundrechte die Regel ist – und nicht die Corona-Schutzverordnungen mit den ganzen Einschränkungen“, sagte er der „Welt“ (Samstagausgabe). Wenn man jetzt nicht Einschränkungen zurücknähme, würden es am Ende die Gerichte machen.
Auch eine Reisebeschränkung sei nicht vertretbar. Laumann verwies auf „sehr niedrige Inzidenzen und eine sehr entspannte Situation in den Krankenhäusern“. Zugleich sagte er, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei. Um die wiedergewonnenen Freiheiten abzusichern, setze man allerdings massiv auf negative Corona-Schnelltests für die, die noch nicht vollständig geimpft seien. „Wenn die Inzidenzen wieder hochgehen, greifen zudem automatisch die Regelungen in den anderen Stufen“, sagte Laumann.
Der Gesundheitsminister hält es für realistisch, dass die Zahl der Corona-Infektionen nach der Urlaubszeit wieder ansteigt. Warum dieser Fall eintreten könnte begründet er nicht.
Ethikrats-Mitglied gegen pauschale Beschränkungen
Der Gießener Staatsrechtler und Mitglied im Deutschen Ethikrat, Steffen Augsberg, fordert ein Umdenken bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Das Gesundheitssystem sei nicht mehr gefährdet, auch Todesfälle seien nun weit weniger zu befürchten, sagte der dem „Spiegel“. Man müsse deshalb insgesamt passgenauer werden, „weg vom Versuch, stets möglichst alle Personen gleich zu behandeln, hin zu spezifischen Beschränkungen, dort, wo es nötig, aber auch vertretbar ist“, so Augsberg.
Vorausgesetzt, dass die derzeitigen Impfungen einen signifikanten Schutz vor einer Erkrankung bieten, dürfe es für doppelt Geimpfte kaum noch Beschränkungen geben, sagte der Staatsrechtler. Dazu zähle er auch die Maskenpflicht. Man sollte auch nicht bei jeder neuen Variante vom „Worst Case“ ausgehen, so der Gießener. „Wenn wir das machen, bleiben wir bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag in dieser Beschränkungslogik stecken.“ (dts)
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