Persönlichkeitsrechte von Bundespolizisten respektieren – Regierung lehnt Kennzeichnungspflicht ab

"Polizeibeamte, die sich zum Schutz der Allgemeinheit und für die Belange anderer Menschen einsetzen, haben einen Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte respektiert und sie nicht unberechtigten Anschuldigungen und Sanktionen ausgesetzt werden", so die Regierung.
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Polizist.Foto: Christof Koepsel/Bongarts/Getty Images
Epoch Times4. Januar 2018

Im Streit um den Umgang mit gewaltbereiten Demonstranten lehnt die Bundesregierung eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten ab.

„Polizeibeamte, die sich zum Schutz der Allgemeinheit und für die Belange anderer Menschen einsetzen, haben einen Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte respektiert und sie nicht unberechtigten Anschuldigungen und Sanktionen ausgesetzt werden“, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion, über die das „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagausgaben) berichtet.

Die Bundesregierung hält die bisherige Praxis, lediglich auf Nachfrage Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle zu nennen, für ausreichend. Persönliche Angaben seien für die Beamten sogar gefährlich.

„Aktuelles Beispiel ist die Reaktion auf die Fahndung mit Fotos von mutmaßlichen Randalierern vom G20-Gipfel in Hamburg: Berliner Linksautonome reagierten mit der Veröffentlichung von Bildern von Polizisten und drohten den Polizeibeamten auf einer Internetseite“, so das Bundesinnenministerium. Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke kritisierte die Haltung der Regierung.

„Die Vorstellung, ein Polizist, der einem gerade mit Pfefferspray ins Gesicht schießt, würde einem Rede und Antwort stehen, ist einfach völlig absurd und realitätsfremd“, sagte Jelpke dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Die Behauptung, eine Kennzeichnungspflicht würde zu gehäuften Übergriffen auf Polizisten führen, werde von der Bundesregierung durch nichts belegt.

„Wer den Schutz von Prügelpolizisten vor die Rechte der Bürger stellt, ordnet sich selbst in eine unrühmliche obrigkeitsstaatliche Traditionslinie ein“, so Jelpke.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Anfang November in einem Urteil die Kennzeichnungspraxis von Bundesregierung und acht Bundesländern gerügt. „Wenn nationale Behörden maskierte Polizeibeamte einsetzen, sollten diese Beamten verpflichtet sein, wahrnehmbar unterscheidbare Kennzeichnungen zu tragen, wie eine Nummer“, kritisierten die Straßburger Richter.

Anlass für den Richterspruch war ein umstrittener Einsatz der bayerischen Polizei am Rande eines Amateurfußballspiels zwischen dem FC Bayern München und 1860 München im Jahr 2007. Beamte waren mit Pfefferspray und Schlagstöcken gegen zwei Anhänger von 1860 vorgegangen. Das Gericht sprach den klagenden Fußballfans eine Entschädigung von jeweils 2.000 Euro zu. (dts)



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