Unerlaubte Einreisen im März: 42,5 Prozent mehr als im Vorjahresmonat

Die Anzahl unerlaubter Einreisen nach Deutschland war auch im März auf hohem Niveau. Zum wiederholten Mal lag die Anzahl deutlich über der des Vorjahresmonats. Die Grünen fordern mildere Strafen für Migranten, während es für die Bundespolizei und das BKA auch um die Eindämmung von Kriminalität geht.
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Die Zahl der unerlaubten Einreisen nach Deutschland steigt weiter an.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Von 26. April 2023

Der steigende Trend bei der Zahl unerlaubter Einreisen nach Deutschland hat sich im März fortgesetzt. Im dritten Monat des Jahres stellte die Bundespolizei nach Angaben vom 21. April 6.672 derartige Grenzübertritte fest. Im März 2022 waren es noch 4.682 – ein Plus von 42,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Auch im Vergleich zum vorangegangenen Monat Februar 2023 nahm die Zahl zu, und zwar um 24,3 Prozent. Hier dokumentierten die Behörden 5.367 unerlaubte Einreisen.

Steigende Gesamtjahreszahlen

Die Zahlen im Jahresvergleich steigen seit einiger Zeit deutlich an. Im Gesamtjahr 2022 stellte die Bundespolizei knapp 92.000 unerlaubte Einreisen fest. Ein Jahr zuvor waren es noch 57.637.

Die Feststellung unerlaubter Einreisen zählt zu den Kernaufgaben der Bundespolizei. Dafür finden unter anderem Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Außengrenzen statt, Fahndungen an den Binnengrenzen und in Zügen sowie auf dem Gebiet von Bahnanlagen.

Anzahl unerlaubt eingereister Personen nach Deutschland. Foto: Bildschirmfoto, Pressemitteilung Bundespolizei

Grüne: Einreise nur noch als Ordnungswidrigkeit werten

Innenpolitikerin Filiz Polat (Grüne) fordert anlässlich der Veröffentlichung der Zahlen, „dass die widersprüchliche strafrechtliche Verfolgung von Schutzsuchenden allein aufgrund ihres Grenzübertritts beendet werden sollte. Die derzeitige Praxis diskriminiert die Betroffenen.“

Und weiter: „Auf der einen Seite wollen wir Menschen in Deutschland vor Krieg und Verfolgung schützen, auf der anderen Seite machen wir sie zugleich zu Straftäter*innen.“ Es entstünde ein enormer Aufwand bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Sie führt aus: „Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet ihre Vertragsstaaten, keine Strafen gegen Flüchtlinge wegen unrechtmäßiger Einreise zu verhängen.“

Die Praxis sei daher „widersprüchlich, bürokratisch und bindet enorme Kapazitäten“. Polat, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat, schlägt vor: „Die Einreise sollte bei Schutzsuchenden künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden“, forderte Polat. Dies würde auch Polizei und Justiz entlasten. Die Grünen verlangten auch ein Ende der Grenzkontrollen innerhalb des europäischen Schengen-Raums.

Opposition: „Völlig unkontrollierte Masseneinwanderung“

Die Union verlangte mit Blick auf die neuen Zahlen größere Anstrengungen zur Begrenzung illegaler Migration. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) forderte von der Ampelkoalition die Ausweisung weiterer Länder als sogenannte sichere Herkunftsstaaten. Zudem erwartet sie eine „lageangepasste Ausweitung der Grenzkontrollen“.

Erst kürzlich beklagte Dr. Bernd Baumann von der AfD die „ungebremste Masseneinwanderung“. Seit 2015 habe die Bevölkerung in Deutschland insgesamt um fast vier Millionen Menschen zugenommen. Dabei stammten die allermeisten Migranten aus dem Orient und Afrika. Und auch jetzt kämen von dort jeden Monat 30.000 „völlig unkontrolliert“ in die Bundesrepublik.

Diese Politik sei „irrsinnig“, doch gehe die Bundesregierung noch weiter. Statt den Migrationsdruck einzudämmen, werbe sie für Einwanderung aus Afrika, um den Fachkräftemangel zu beheben.

Rechtsgrundlage und Schleuser

Für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) geht es insbesondere um die Bekämpfung der Schleusungskriminalität, des Menschenhandels, der illegalen Beschäftigung und des Missbrauchs von Sozialleistungen. Dafür leistet das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration einen wichtigen Beitrag, wie das Bundesinnenministerium informiert.

Die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet sind nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes weiterhin strafbar. Diese Taten beeinträchtigen die kontrollierte Zuwanderung von Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit. Wer sich in Deutschland dennoch ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel aufhält, muss das Bundesgebiet verlassen (§ 50 Abs. 1, 2).

Indem sie die unerlaubte Einreise nach Deutschland und den unerlaubten Aufenthalt herbeiführen und unterstützen, profitieren organisierte Schleuserbanden laut dem Ministerium von den wachsenden Migrationsbewegungen.

Die organisierte Schleusungskriminalität stellt deswegen nach wie vor eine bedeutende Aktivität krimineller Gruppierungen und Banden in Deutschland dar. Schleusungen stehen häufig im Zusammenhang mit weiteren kriminellen Aktivitäten, wie etwa Dokumenten- und Rauschgiftkriminalität, Menschenhandel oder Schwarzarbeit.

(Mit Material von AFP)



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