Von Storch erstattet Volksverhetzungsanzeige wegen ARD-Beitrag

Ein Beitrag der ARD-„Tagesthemen“ macht Furore. Ungeimpften wird die Mitschuld an den Corona-Toten und der Lage gegeben. AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch stellte Strafanzeige wegen Volksverhetzung.
Titelbild
Das ARD-Hauptstadtbüro in Berlin (Symbolbild).Foto: Istockphoto/Cineberg
Von 25. November 2021

Die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Beatrix von Storch reagierte auf einen ARD-Beitrag in den „Tagesthemen“ mit einer Anzeige wegen Volksverhetzung gegen eine ARD-Korrespondentin.

In einem Video-Statement begründete von Storch ihren Schritt, dass die Moderatorin pauschal alle Ungeimpften zum „Sündenbock der Corona-Krise“ gemacht habe.

Wortwörtlich sagte die ARD-Moderatorin: „Alle Impfverweigerer müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, an der derzeitigen Situation mitschuldig zu sein. Sie tragen Mitverantwortung dafür, dass die Gesellschaft wieder unter Druck gerät. Wieder Ärzte und Pflegekräfte über ihre Grenzen hinaus arbeiten müssen, wieder Gastronomen und Ladenbesitzer um ihre Existenz bangen.“ Die Ungeimpften müssten sich fragen, „welche Mitverantwortung sie haben an den wohl tausenden Opfern dieser Corona-Welle“.

„Das ist nichts anderes als die Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung“, so die AfD-Fraktionsvize im Bundestag, die gleichzeitig Rechtsanwältin ist. Dies sei durch Paragraf 130 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt:

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert
  2. oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ (§ 130 StGB, Volksverhetzung)

Storchs Forderung: „Wir sollten aufhören, die Gesellschaft zu spalten – in Geimpfte und Ungeimpfte“.

Das politische Magazin „Cicero“ kritisiert den ARD-Beitrag als „Plädoyer für eine gesetzliche Impfpflicht“. Die Corona-Debatte sei nach zwei Jahren Pandemie an ihrem Tiefpunkt angelangt.

„Statt auf nüchterne Analyse setzen Politik, Teile der Medien und Bevölkerung zunehmend auf Emotionalisierung, seltsame Gleichsetzungen und schwarz-weiße Erklärungsmuster, die arg unterkomplex daherkommen“, so das Magazin. So könne kein Ungeimpfter von einer Impfung überzeugt werden.



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