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Spanien: Oberstes Gericht bestätigt 535-jährige Haftstrafen für baskische ETA-Terroristen

Vor 13 Jahren hatten die beiden ETA-Terroristen eine Sprengladung im Kofferraum eines Autos angebracht und zur Explosion gebracht. Dabei waren mehrere Menschen verletzt worden. Nun verurteilte das Oberste Gericht Spaniens sie zu 535 Jahren Haft.

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ETA-Graffiti (Symbolbild).

Foto: ANDER GILLENEA/AFP/Getty Images

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Das Oberste Gericht Spaniens hat die 535-jährigen Haftstrafen für zwei Terroristen der baskischen Untergrundorganisation ETA bestätigt. Die Richter wiesen am Mittwoch den Einspruch der beiden Basken gegen das im vergangenen Jahr gefällte Urteil ab.
Der heute 38 Jahre alte Liher Aretxabaleta Rodriguez und die 40-jährige Alaitz Aramendi Jaunarena waren wegen 45-fachen „terroristischen Mordversuchs“ zu den hohen Haftstrafen verurteilt worden.
Vor 13 Jahren hatten die beiden ETA-Mitglieder eine Sprengladung im Kofferraum eines Autos angebracht und zur Explosion gebracht. Dabei waren mehrere Menschen verletzt worden – die meisten erlitten Hörschäden.
2011 hatte die ETA das Ende ihres bewaffneten Kampfs und die Bereitschaft zur Abgabe ihrer Waffen verkündet. Derzeit berät sie über ihre Selbstauflösung. Der 1959 gegründeten Gruppierung, die für die Unabhängigkeit des Baskenlandes kämpfte, werden Gewalttaten mit insgesamt 829 Todesopfern zugeschrieben. (afp)

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