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Österreich: Kein Geld für unkooperative Asylbewerber

In Österreich können Asylsuchenden, die ihren Pflichten nicht nachkommen, die Grundsicherung und die Leistungen gestrichen werden.

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Der niederösterreichische Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) setzte 405 in Niederösterreich lebenden abgelehnten Asylwerber eine Frist. Sie sollten sich bis Freitag freiwillig in den neuen Sammelquartieren einfinden. Nur 20 Prozent sind der Aufforderung nachgekommen.
Die restlichen Asylbewerber werden nun in den kommenden vier Wochen aus der Grundversorgung herausgenommen, es wird keine Krankenversicherung mehr bezahlt. Die „Kronen“-Zeitung berichtete.
Waldhäusl, der auch die Frist setzte, meint, dass jene 325 Flüchtlinge, die nicht freiwillig in die neuen Quartiere umgezogen sind, wieder „auftauchen“, wenn sie eine Gesundheitsversorgung bräuchten. Manche würden auch „freiwillig ausreisen“, hofft der Landrat.

Auch in Deutschland wurden unkooperativen Asylbewerbern Leistungen gestrichen

Es gab auch in Deutschland schon mindestens einen bekannt gewordenen Fall, bei dem einem unkooperativen Asylbewerber die Sozialleistungen gekürzt wurden.

2017  entschied das Bundessozialgericht in Kassel zu einem Fall eines im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz lebenden Asylbewerbers, dessen Asylantrag bereits 2004 abgelehnt wurde. Er gab unter anderem an, kamerunischer Staatsbürger zu sein, legte aber keinen Pass vor und wurde seither ausländerrechtlich geduldet.

Der  Migrant weigerte sich, die Reisepapiere zu beschaffen und so wurde ihm schrittweise das monatliche Taschengeld von 137 Euro gekürzt.

Der Kameruner klagte, da er sein Existenzminimum gefährdet sah. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Kürzung verfassungsgemäß war, da er sich unkooperativ zeigte. So“sei es das gute Recht des Gesetzgebers, die Zahlung von Sozialleistungen mit ausländerrechtlichen Pflichten zu verknüpfen.“

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