Österreich: Kein Geld für unkooperative Asylbewerber
In Österreich können Asylsuchenden, die ihren Pflichten nicht nachkommen, die Grundsicherung und die Leistungen gestrichen werden.

Symbolbild.
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Auch in Deutschland wurden unkooperativen Asylbewerbern Leistungen gestrichen
Es gab auch in Deutschland schon mindestens einen bekannt gewordenen Fall, bei dem einem unkooperativen Asylbewerber die Sozialleistungen gekürzt wurden.
2017 entschied das Bundessozialgericht in Kassel zu einem Fall eines im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz lebenden Asylbewerbers, dessen Asylantrag bereits 2004 abgelehnt wurde. Er gab unter anderem an, kamerunischer Staatsbürger zu sein, legte aber keinen Pass vor und wurde seither ausländerrechtlich geduldet.
Der Migrant weigerte sich, die Reisepapiere zu beschaffen und so wurde ihm schrittweise das monatliche Taschengeld von 137 Euro gekürzt.
Der Kameruner klagte, da er sein Existenzminimum gefährdet sah. Das Bundessozialgericht entschied, dass die Kürzung verfassungsgemäß war, da er sich unkooperativ zeigte. So“sei es das gute Recht des Gesetzgebers, die Zahlung von Sozialleistungen mit ausländerrechtlichen Pflichten zu verknüpfen.“
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