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Österreich: Streit um 1,50 Euro-Asylpolitik hinter verschlossenen Türen?

Bis auf wenige Ausnahmen dürfen Asylbewerber in Österreich keine regulären Arbeitsstellen antreten, so lange sie keinen positiven Asylbescheid haben. Der Innenminister Österreichs will den Stundenlohn für Asylbewerber auf 1,50 Euro festlegen.

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Asylpolitik um 1,50-Euro-Jobs sorgen für Unruhe bei Ministerratssitzung.

Foto: Patrick Pleul/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Mit einem neuen Gesetz sollte in Österreich der Stundenlohn von Asylbewerbern für Hilfstätigkeiten auf ein Maximum von 1,50 Euro beschränkt werden. Unter diese Hilfsarbeiten fallen Küchendienst, Landschaftspflege oder Haus- und Transporttätigkeiten. Die Arbeiten können Asylwerber sofort nach ihrer Antragstellung leisten. Über die Höhe des Stundenlohns wird noch gestritten.
Als „eine spürbare Dissonanz zwischen dem Kanzler und dem Innenminister“ bezeichnete ein Insider die klaren Worte, die in der Ministerratssitzung am 24. April gefallen seien, so „Krone“. Anlass dazu gaben die Pläne des österreichischen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ), den Stundenlohn für Asylbewerber auf 1,50 Euro pro Stunde festzulegen.
Aus den Reihen des Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) hieß es dazu laut „Krone“:
„Da gibt es sicher keinen Streit, alles ist geregelt. Natürlich muss noch das Ergebnis der Begutachtung des Gesetzes abgewartet werden.“
Die Reaktion des FPÖ-Ministers zu diesem Standpunkt war alles andere als beschwichtigend:
„Schließlich hat der Bundeskanzler selbst immer betont, dass er diese Stundenlohn-Regelung für Asylwerber so haben will, und auch deutlich gesagt, dass dieses Vorhaben mit ihm abgestimmt sei“, sagte ein Sitzungsteilnehmer laut Krone.
Bereits am Ostermontag war die Begutachtung für die Regelung der 1,50 Euro-Jobs für Asylbewerber abgelaufen, berichtet die „Wiener Zeitung“. Ob der neue Stundenlohn von 1,50 Euro noch immer auf dem Plan stehe, wurde nicht bekannt gegeben.
Ebenso liegt keine Information darüber vor, wie mit Ländern und Gemeinden umgegangen wird, die sich gegen eine solche Regelung ausgesprochen haben. Die Stellungnahmen würden geprüft, lautete die Antwort aus Büro von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) auf APA-Anfrage .
Bis auf wenige Tätigkeiten wie beispielsweise als Erntehelfer oder Haushaltshilfen dürfen Asylbewerber in Österreich keine regulären Arbeitsstellen antreten, so lange sie keinen positiven Asylbescheid haben. Gestattet sind hingegen Hilfstätigkeiten im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und zu den Kommunen gehörenden Einrichtungen. (sua)

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