Beschluss des Bundeskabinetts
Bundesregierung will anonyme Organspenden ermöglichen
Der Kreis der potenziellen Organspender soll erweitert werden. Dazu hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen.

Im Jahr 2024 verstarben 253 Patienten, die zuvor in die Warteliste für eine Niere aufgenommen worden waren. (Symbolbild)
Foto: gorodenkoff/iStock
Acht Jahre muss ein Betroffener in Deutschland durchschnittlich auf eine postmortale Nierenspende warten. Die am Mittwoch, 22. Oktober, durch das Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Transplantationsgesetzes sollen nun Überkreuzspenden und anonyme Nierenspenden von Lebenden möglich machen – und so die Wartezeit für Patienten verkürzen.
Überkreuzspenden sind Spenden, bei denen eine Niere zwischen zwei inkompatiblen Organspendepaaren ausgetauscht wird. Das heißt, der Spender eines aufgrund unterschiedlicher Blutgruppe oder Gewebemerkmale inkompatiblen Organspendepaares spendet ein Organ einem Empfänger eines anderen inkompatiblen Organspendepaares, mit dem die Blutgruppe und die Gewebemerkmale übereinstimmen.
Zwischen der spendenden und der empfangenden Person soll weiter ein besonderes Näheverhältnis bestehen. Grundgedanke dahinter: Die Motivation zur Spende soll aus der persönlichen Verbundenheit herrühren.
Anders die jetzt auch beschlossene „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“.
Hier beschließt die spendende Person, einer ihr unbekannten empfangenden Person ein Organ zu spenden. Dabei bleibt die Anonymität untereinander gewahrt, womit die spendende Person keinen Einfluss auf den Empfänger hat. Organempfänger kann der Organsuchende eines inkompatiblen Organspendepaares oder eine Person auf der Warteliste sein. Eine Kommerzialisierung soll es nicht geben können. Auch ein erhöhtes Missbrauchsrisiko aufgrund der gegenseitigen Anonymität soll es nicht geben, so die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf Nachfrage von Epoch Times.
Denn aktuell können Spender nur an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder andere, die ihnen „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“, eine Lebendspende tätigen.
Statt der familiären Bindung soll der Wille zur Organspende in den Fokus gestellt werden, begründete Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Änderung.
Rund 500 Nierentransplantationen
In den vergangenen Jahren gab es jeweils rund 500 Nierentransplantationen nach einer Lebendspende und um die 1.500 nach postmortaler Spende. Für einen solchen Eingriff angemeldet sind aber insgesamt deutlich über 2.500 Patienten, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation. Die Niere ist in Deutschland das am häufigsten nachgefragte Organ.
Die weiteren Änderungen des Transplantationsgesetzes zielen etwa auf mehr standardmäßige Aufklärung über mögliche Folgen ab. Auch soll es mit der Änderung möglich werden, Organe oder Gewebe, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung bei „nicht einwilligungsfähigen“ Personen entnommen worden sind, weiterzugeben. Zu diesen sogenannten Operationsresten zählen Herzklappen, die im Rahmen einer Herztransplantation entnommen wurden und noch arbeiten.
Der Entwurf wurde bereits von der Ampelregierung Ende 2024 verabschiedet, wurde aber aufgrund des Regierungsbruchs nicht im Bundestag behandelt. In aktualisierter Form wurde er durch Warken erneut auf den Weg gebracht. Mit dem Kabinettsbeschluss beginnen die parlamentarischen Beratungen. Am Ende steht dann die Abstimmung im Bundestag.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Als Hauptstadtreporter ist Erik Rusch regelmäßig in der Bundespressekonferenz und überall „Vor Ort“, wo kritische Fragen zu aktuellen Themen in den Bereichen Gesellschaft und Politik zu stellen sind.
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