Entwicklungskosten von 20 Millionen Euro: Corona-App soll am Dienstag freigeschaltet werden
Die Corona-Warn-App des Bundes soll am Dienstag vorgestellt und freigeschaltet werden. Die Beteiligung der Bürger ist freiwillig. Aus Regierungskreisen hieß es, die Entwicklung der App habe rund 20 Millionen Euro gekostet. Auch im Betrieb werden weiterhin Kosten anfallen: Man rechne mit 2,5 bis 3,5 Millionen Euro - pro Monat.

Auf dem Bildschirm eines Apple iPhone SE ist der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebene Startschirm einer Corona Warn-App abgebildet.
Foto: Stefan Jaitner/dpa/dpa
Aus Regierungskreisen hieß es, die Entwicklung der Corona-App des Bundes habe rund 20 Millionen Euro gekostet. Auch im Betrieb werden weiterhin Kosten anfallen: Man rechne mit 2,5 bis 3,5 Millionen Euro – pro Monat. Ein Großteil davon werde für Hotlines ausgegeben. Die Corona-Warn-App soll am Dienstag vorgestellt und freigeschaltet werden.
Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat erstmals Versäumnisse bei der Entwicklung der Corona-Warn-App eingestanden. „Aus heutiger Sicht hätten wir die Entscheidung, die Unternehmen mit der technischen Umsetzung der Corona-App zu betrauen, zehn Tage früher treffen sollen“, sagte Braun der „Welt am Sonntag“. Ursprünglich sollte die Warn-App bereits Ende April starten.
Innerhalb des ursprünglichen Projektteams brach jedoch ein Streit über technische Grundsatzentscheidungen aus, berichtet die Zeitung. „Die Gruppe war so bunt, dass sie leider einen Richtungsstreit hatte, der den schnellen Erfolg verhinderte“, so Braun, „aber sie hat trotzdem Großartiges geleistet“.
Ende April hatte die Bundesregierung entschieden, nicht mehr das Projektteam, sondern die Unternehmen SAP und T-Systems mit der Umsetzung der App zu beauftragen.
Per Bluetooth misst die App, ob andere Nutzer in der Nähe sind
Die App wird an diesem Wochenende final getestet und soll in wenigen Tagen in den App-Stores von Apple und Google heruntergeladen werden können, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eigene Informationen. Über Bluetooth-Signale misst die App, ob andere Nutzer in der Nähe sind.
Wird ein Nutzer positiv getestet, kann er seinen Status in der App eingeben und so andere Anwender über die App warnen.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, hat sich positiv über die Corona-App geäußert. „Was vorliegt, macht insgesamt einen soliden Eindruck“, sagte Kelber der „Saarbrücker Zeitung“ (Montagsausgabe). „Mir ist besonders wichtig, dass die relevanten Dokumente zum Datenschutz, insbesondere die Datenschutzfolgeabschätzung, zum Start der App fertig sind.“
Sie sollten ab dem ersten Tag öffentlich sein, um in der Bevölkerung Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen, so Kelber.
Der Datenschutzbeauftragte sagte weiter, nach der Veröffentlichung beginne die nächste Phase der notwendigen Arbeiten. „Ich bin zuversichtlich, dass die beteiligten Unternehmen offene Punkte und eventuell auftretende Erkenntnisse schnellstmöglich angehen.“
Nur dann würden sich genügend Bürger beteiligen, „damit die App einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten kann“.
Grüne fordern Gesetz, dass die Freiwilligkeit und Anonymität garantiert
Der digitalpolitische Sprecher der SPD, Jens Zimmermann, kritisierte die Verzögerung. „Die App hätte sicherlich zwei bis drei Wochen früher zur Verfügung stehen können, hätten sich Gesundheitsminister Spahn und das Kanzleramt von vornherein auf den sogenannten dezentralen Ansatz verständigt, wie von vielen Experten gefordert“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Auch die Rolle einzelner Berater des Kanzleramtes bleibe „etwas nebulös“.
Die Grünen fordern, dass der Bundestag ein Gesetz erlässt, dass die Freiwilligkeit der Nutzung der App und die Anonymität der erhobenen Daten garantiert. Der Vize-Fraktionsvorsitzende und Digitalexperte Konstantin von Notz nennt das Gesetz eine „vertrauensbildende Maßnahme“, das im „Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten“ dringend erforderlich sei.
Noch vor der Sommerpause werde seine Fraktion einen Vorschlag für eine gesetzliche Lösung im Parlament vorlegen. FDP-Digitalpolitiker Manuel Höferlin hält ein Gesetz hingegen für „obsolet“, da dies „technisch ohnehin umgesetzt“ werde.
Nutzungszwang ist rechtlich nicht möglich
Befürchtungen um einen möglichen Nutzungszwang seien mit dem geltenden Recht unvereinbar, Datenschutzbehörden hätten das auch „auf dem Schirm“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Die Debatte führe im Gegenteil dazu, Misstrauen zu schüren.
Höferlin fordert hingegen mehr Aufklärung über die Kosten der App: „Das betrifft vor allem die immensen laufenden Betriebskosten, zum Beispiel für die Telefon-Hotline.“
Die App, so Höferlin, komme „nicht nur reichlich spät“ und mit einem „massiven Vertrauensdefizit“, sie scheine auch „sehr teuer“ zu werden.
„Allein aus diesem Grund fordere ich eine umfassende Unterrichtung des Parlaments unmittelbar nach Veröffentlichung der App.“ (dts/ks)
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