Erstes Urteil im Freiburger Missbrauchsfall: Zehn Jahre Haft für 41-Jährigen
Im ersten Prozess um den Freiburger Missbrauchsfall hat das Landgericht Freiburg den Angeklagten zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Eine Mutter verkauft ihren heute neunjährigen Sohn jahrelang übers Internet für Sex. Nun fiel das erste Urteil im Freiburger Missbrauchsfall.
Im ersten Prozess um den jahrelangen Missbrauch des Jungen wurde ein 41 Jahre alter Deutscher zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg Sicherungsverwahrung und die Zahlung einer Geldstrafe von 12.500 Euro an, wie die Verteidigerin von Markus K. am Donnerstag sagte.
K. wurde unter anderem der schweren Vergewaltigung, des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, der Körperverletzung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften für schuldig befunden. Der Mann hatte gestanden, den Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
K. gehörte demnach zu einem Pädophilenring, dessen Mitglieder sich an dem Jungen vergingen. Der Verurteilte war bereits einschlägig vorbestraft und wurde von einem Gutachter als voll schuldfähig eingestuft.
K. habe den Jungen unter anderem „in der Wohnung der Mutter in Staufen sexuell missbraucht, während dessen Mutter mit ihrem Lebensgefährten sich in Hörweite in einem Nebenraum aufhielten“. Sie seien „mit den Missbrauchshandlungen einverstanden“ gewesen. Auch der Partner der Mutter habe das Kind bei dieser Gelegenheit missbraucht. Zudem sei eine Videoaufzeichnung angefertigt worden.
Das nun beendete Verfahren bildete den Auftakt einer ganzen Reihe von Verfahren. Der Hauptprozess beginnt am 11. Juni gegen die 47 Jahre alte Mutter des Jungen und ihren 39 Jahre alten, ebenfalls einschlägig vorbestraften Lebensgefährten. Das Paar soll das Kind selbst missbraucht und Pädophilen aus dem In- und Ausland im Darknet gegen Geld zum Missbrauch angeboten und überlassen haben. (afp/dpa)
Mehr dazu:
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.





