Höhere Renditen für Netzbetreiber drehen Preisschraube für Verbraucher nach oben

Bundesnetzagentur gewährt Erhöhung des Eigenkapitalzinses für Unternehmen ab 2024 und will damit Neuinvestitionen unterstützen. Die Maßnahme ist das Ergebnis der allgemeinen Zinsentwicklung.
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller: Energiesparen bleibt von zentraler Bedeutung.
Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller räumt Energieunternehmen mit der Erhöhung des Eigenkapitalzinses höhere Renditen ein.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Von 7. Juni 2023

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller will die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber erhöhen. Damit räumt er den Unternehmen höhere Renditen ein, berichtet das „Handelsblatt“. Profitieren würden von dieser Maßnahme mehr als 800 Stromnetz- und etwa 700 Gasnetzbetreiber in Deutschland. Für die Verbraucher bedeutet es hingegen höhere Energiepreise.

Zinssatz steigt um 40 Prozent

Laut Müller steigt der Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen im kommenden Jahr von 5,07 auf 7,09 Prozent. „Das ist ein Anstieg um 40 Prozent. Wir sind davon überzeugt, damit einen kräftigen Investitionsanreiz zu schaffen“, sagte er gegenüber dem „Handelsblatt“. Die Netzbetreiber klagten schon seit Längerem, weil die ab 2024 geplanten Zinssätze die Zinsentwicklung der vergangenen zwei Jahre nicht widerspiegelten. Mit der Erhöhung bewege sich die Behörde nun.

Den Eigenkapitalzins legt die Netzagentur fest. Für die Betreiber ist er von zentraler Bedeutung, da er definiert, welche Rendite die Unternehmen mit ihrem eingesetzten Kapital erwirtschaften dürfen.

Die Festlegung dieses Zinses ist ein wichtiges Merkmal des staatlich regulierten Netzbetriebs, weil die Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind.

Die Bundesnetzagentur achtet darauf, dass die Netzbetreiber ihre Monopolstellung nicht ausnutzen. So begrenzt die Behörde beispielsweise die Eigenkapitalrenditen der Unternehmen und gibt Anreize zu mehr Effizienz.

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Behörde muss Ausgaben absegnen

Laut Müller soll der Zinssatz nur für Neuinvestitionen gelten, nicht für bestehende Netze: „Alle bisherigen Investitionen sind nach unserer Kenntnis ordentlich durchfinanziert. Darum ist der bereits festgelegte Zins für den Bestand nach unserer Überzeugung ausreichend“, erläutert er. Investitionen müssen sich die Netzbetreiber von der Netzagentur genehmigen lassen. Damit möchte die Behörde sicherstellen, dass die Unternehmen nur tatsächlich notwendige Investitionen tätigen.

Müllers Amtsvorgänger Jochen Homann hatte den Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen bereits 2021 auf 5,07 Prozent festgelegt. Dies geschah also noch während der Niedrigzinsphase. In den vergangenen Monaten hatten die Netzbetreiber argumentiert, dass bei den nun wesentlich höheren Zinsen der Wert viel zu niedrig angesetzt sei. „Das Zins- und Investitionsumfeld hat sich in den vergangenen anderthalb Jahren verändert. Diese Entwicklung wollen wir berücksichtigen“, begründet er seine Entscheidung.

Über Eigenkapitalzins künftig jährlich entscheiden

Der Eigenkapitalzins setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen. Dazu gehört der „Basiszins“. Ihm liegen die durchschnittlichen Umlaufrenditen festverzinslicher Wertpapiere der vergangenen zehn Jahre zugrunde. Wegen des langen Zeitraums reagiert der Basiszins eher träge auf Veränderungen des Zinsniveaus.

Hinzu kommt neben einem Steuerzuschlag auch ein sogenannter Wagniszuschlag. Er soll die Risiken des Netzgeschäfts abbilden. Müller will jetzt mit dem Kapitalkostenaufschlag eine weitere Komponente berücksichtigen. Der Behördenchef bezeichnet diesen Aufschlag als „zeitvariable Zinskomponente“.

Für den Kapitalkostenaufschlag soll das Zinsniveau des ersten Quartals eines Kalenderjahres für die Investitionen des Folgejahres maßgeblich sein – und nicht das Zehnjahresmittel der Umlaufrendite.

„Damit können wir viel dynamischer auf die Zinsentwicklung reagieren“, ist sich Müller sicher. Auch will er den Eigenkapitalzins künftig nicht mehr wie bislang für fünf Jahre festlegen. Das sei nicht sinnvoll: „Wir wollen uns vielmehr Jahr für Jahr die Zinsentwicklung anschauen und entsprechend agieren können.“

Die Höhe des Eigenkapitalzinses hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Netzentgelte, die alle Strom- und Gasverbraucher zahlen müssen. Je höher also der Eigenkapitalzins ist, desto höher fallen die Netzentgelte aus, die Bestandteil der Strom- und Gasrechnung sind.

Steter Anstieg der Stromnetzentgelte

Die Stromnetzentgelte sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Grund sind die hohen Investitionen in den Ausbau der Netze. Mittlerweile zahlen Stromverbraucher nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) durchschnittlich 9,52 Cent je Kilowattstunde für die Netznutzung. 2022 waren es noch 7,75 Cent.

Bei einer Durchschnittsfamilie mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch erreichen die Netzentgelte somit Werte von knapp 350 Euro pro Jahr. Dieser Posten macht daher oft mehr als ein Fünftel der Stromrechnung aus. Die Netzentgelte variieren von Region zu Region. Wie genau sich der höhere Zins ab 2024 auf die Stromrechnung niederschlägt, ist noch nicht abzusehen. Höhere Preise sind aber wahrscheinlich.

Müller weist Kritik zurück, er ebne den Netzbetreibern auf Kosten der Verbraucher überzogene Gewinnmöglichkeiten. Natürlich sei es das Ziel der Bundesnetzagentur, investitionsfreundliche Bedingungen zu schaffen. „Zugleich sind wir aber auch die Kostenwächter für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie für die Industrie“, betonte er.

 



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