Beschwerde nicht angenommen
OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit dem Versuch einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Karlsruhe nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an.

Die Klage von AfD-Politiker Joachim Paul wurde nicht angenommen.
Foto: Uli Deck/dpa
Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit dem Versuch einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zufolge wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an.
Der Beschwerdeführer setze sich nicht in einer den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde genügenden Weise mit den in seinem Fall bereits von Verwaltungsgerichten getroffenen Entscheidungen auseinander und subsumiere den von diesen zu Grunde gelegten „Sachverhalt“ nicht ausreichend, hieß es in dem Beschluss vom 16. September.
Außerdem äußere er sich „in keiner Weise“ dazu, dass sich der von ihm angeführte Grundgesetzartikel auf Wahlen zu Parlamenten beziehe, während er „Wahlrechte für eine Bürgermeisterwahl geltend macht“.
Ludwigshafen wählt neuen Bürgermeister
In Ludwigshafen am Rhein wird am 21. September ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt. Paul, der für die AfD im Landtag in Mainz sitzt, wollte als Kandidat seiner Partei antreten.
Der Wahlausschuss der rheinland-pfälzischen Stadt ließ ihn aber im August wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht als Kandidat zu. Vor Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz scheiterte Paul schon in mehreren Instanzen mit Eilanträgen.
So entschied zuletzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass der Beschluss des Ludwigshafener Wahlausschusses nicht offensichtlich fehlerhaft sei und keine irreparable Rechtsbeeinträchtigung drohe. Entscheidungen dieser Art könnten nur nachträglich durch Wahlprüfungsverfahren angefochten werden.
Laut Oberverwaltungsgericht bestehen außerdem hinreichende Anhaltspunkte, dass Paul nicht jederzeit bereit sei, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. So habe er etwa die Idee der erzwungenen „Remigration“ von Migranten unterstützt, erklärte es im August.
Nach den für Paul negativen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kündigte die AfD an, diesen bei der Einreichung von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz zu unterstützen. (afp/red)
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