Experten-Vorschlag zur Gaspreisbremse stößt auf Lob und Skepsis

Ab März 2023 greift die Gaspreisbremse, bis dahin gibt es eine Einmalzahlung. Dies schlägt die Expertenkommission vor. Die Reaktionen sind uneinheitlich.
Der Vorschlag der Gaspreisbremse-Kommission soll laut SPD-Politikerin Mast schnell wirken.
Der Vorschlag der Gaspreisbremse-Kommission soll laut SPD-Politikerin Mast schnell wirken.Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Von 11. Oktober 2022

Am Montag (10. Oktober) hat die von der Bundesregierung beauftragte Expertenkommission „Gas & Wärme“ ihren lange erwarteten Vorschlag zur Gaspreisbremse vorgelegt. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sprach von einer „guten Grundlage“ für die anstehenden Beratungen in Regierung und Parlament. Der Vorschlag sei – dem Wunsch seiner Fraktion entsprechend – „eine Mischung aus schnell wirksamen und systemischen Eingriffen“.

Auch aus den Reihen von FDP und Grünen kommt Anerkennung. „Wir werden als Ampel-Fraktionen die Vorschläge nun zügig in die Umsetzung bringen“, stellte Grünen-Fraktionsvizin Julia Verlinden in Aussicht.

Wohnungswirtschaft zufrieden mit Ideen zur Gaspreisbremse

Von einer Maßnahme, die „zu spät kommt“, spricht hingegen der Linken-Politiker Peter Ritter aus Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem verzögerten Beginn und der geplanten Einmalzahlung praktiziere die Regierung eine „Hinhaltetaktik, die niemandem so richtig hilft“. Jörg Münchenberg vom „Deutschlandfunk“ kritisiert hingegen, dass auch Villenbesitzer mit Pool von der Einmalzahlung profitierten. Die erforderlichen Anreize zum Sparen gingen „nur über den Preis“.

Dem Vorschlag der Expertenkommission zufolge soll die eigentliche Gaspreisbremse erst ab März 2023 greifen und bis mindestens April 2024 bestehen bleiben. Bis dahin würden vorerst die hohen Marktpreise gelten. Lediglich für den Dezember soll es eine Einmalzahlung geben, die sich an der Verbrauchsgrundlage für die Abschlagszahlung vom September 2022 orientiert.

Die Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommerns (VUMV) kritisiert genau diese Karenzzeit, bis die eigentliche Gaspreisbremse greifen soll. Geschäftsführer Sven Müller bezweifelte gegenüber dem NDR, „ob das so tragfähig ist“. Vor allem Gewerbetreibende wären im Januar und Februar noch ohne Unterstützung angesichts hoher Abschlagszahlungen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) hingegen sieht seine Erwartungen als erfüllt an. Für die norddeutsche Wohnungswirtschaft sei der Gaspreisdeckel „in Umfang, Art und Ausmaß geeignet, schnell und flexibel zu helfen“, erklärte VNW-Direktor Andreas Breitner. Zudem profitierten die Fernwärmekunden von Beginn an von der Gaspreisentlastung.

Was beinhaltet der Vorschlag im Detail?

Greift die Gaspreisbremse, gilt ein staatlich garantierter – also subventionierter – Bruttopreis inklusive gesetzlicher veranlasster Bestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde. Dieser erstreckt sich auf ein Grundkontingent an Gas, das bei 80 Prozent des Verbrauchs liegt, nach dem sich der Septemberabschlag bemisst. Derzeit müssen Neukunden in Anbetracht der Marktpreise mit etwa 30 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Um den Preis zu senken, muss das Angebot erhöht werden.

Über das Kontingent hinaus greift der reguläre Marktpreis. Verbraucht der Abnehmer am Ende weniger, muss er die anteilige Subvention nicht zurückzahlen. Auf diese Weise soll ein zusätzlicher Sparanreiz entstehen. Für das 80-Prozent-Kontingent an Fernwärme soll ein Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde gelten.

Sonderbestimmungen sollen für industrielle Verbraucher gelten. Dort soll sich das subventionierte Grundkontingent auf 70 Prozent des Verbrauches des Jahres 2021 erstrecken. Inwieweit etwaige Einschränkungen des Betriebes durch Pandemiemaßnahmen in dieser Zeit Berücksichtigung finden, bleibt offen. Für das Grundkontingent soll ein Beschaffungspreis von 7 Cent pro Kilowattstunde gelten – allerdings ohne Nebenkosten wie die Entgelte für die Netznutzung.

Dafür soll, so das „Handelsblatt“, die Neuregelungen in diesem Bereich schon ab Januar gelten. Die Abschläge für Dezember werden darüber hinaus nicht für Industriebetriebe und Kraftwerke zur Stromerzeugung selbst übernommen. Die Begünstigten erhielten eine entsprechende Gutschrift auf ihrer Gasrechnung.

Kosten der Gaspreisbremse können niedriger oder höher werden

IG-BCE-Chef Michael Vassiliadis, Co-Vorsitzender der Kommission neben der Wirtschaftsweisen Veronika Grimm und BDI-Chef Siegfried Russwurm, geht von Kosten in Höhe von mindestens 91 Milliarden Euro aus. Von diesen seien 66 Milliarden Euro für die Entlastung privater Haushalte sowie von Gewerbe, Handel und Dienstleistungen vorgesehen.

Die Unterstützung der industriellen Großverbraucher soll weitere 25 Milliarden in Anspruch nehmen. Als solche gelten Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Megawattstunden. Russwurm zufolge gibt es in Deutschland etwa 25.000 Unternehmen, auf die dies zutrifft.

Die Kosten stellen eine Schätzung dar. Wie teuer die Gaspreisbremse tatsächlich wird, hängt am Ende von den tatsächlichen Marktpreisen. Abweichungen sind demnach nach oben ebenso wie nach unten möglich.

Die Expertenkommission hat Bundeskanzler Olaf Scholz ihre Vorschläge am Montag im Kanzleramt übergeben. Mit anwesend waren Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie den Vorschlag umsetzen möchte, und in weiterer Folge die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte veranlassen.

Grimm: Villenbesitzer und Mehrfamilienhäuser nicht von vornherein unterscheidbar

Die Kommission selbst spricht von einem „Zwischenbericht“, dessen Details im Oktober noch auszuarbeiten seien. Kommissionschefin Grimm erinnerte an den Auftrag, „eine enorm schnelle, unbürokratische, aber gleichzeitig zielgenaue und bezahlbare Gaspreisbremse zu schaffen“. Dies, so äußerte sie gegenüber dem „Handelsblatt“, bedeute, man habe „uns die Aufgabe für ein Puzzle gegeben, aber nur die Hälfte der Puzzleteile“.

BDI-Präsident Russwurm bezeichnete den Vorschlag als „sicher nicht perfekt“. Gemessen an den Anforderungen sei er jedoch sachgerecht. Er bewirke Entlastung in einer Situation, die für immer mehr Betriebe zu einer „existenziellen Bedrohung“ geworden sei. Gleichzeitig enthalte der Vorschlag wie gewünscht Sparanreize.

Grimm weist darauf hin, dass die Entlastung über eine Kostenbeteiligung erfolge und nicht über den Preis selbst. Auf die Inflation habe die Gaspreisbremse deshalb keinen direkten Einfluss. Dass es keine Obergrenze für die Subvention etwa für die viel zitierten Villenbesitzer gäbe, sei der gebotenen Schnelligkeit des Vorschlags geschuldet. Es sei schwierig, in der kurzen Zeit zwischen Villen und Mehrfamilienhäusern zu unterscheiden, da keine Daten über den Gebäudetyp hinter einem Gasanschluss vorlägen.

Immerhin werde im Fall der Unternehmen der Preis direkt gebremst. Sie erhielten keine Subvention per Gutschrift über die Gasrechnung. So könnten diese beispielsweise kurzfristig auch auf Gas verzichten oder Teile ihrer Produktion unterbrechen. In jedem Fall werde verhindert, dass Unternehmen Hilfen bekämen, die gar nicht unter den hohen Gaspreisen litten.

Kritik aus Kommunalverbänden und dem Verbraucherschutz

Kritik an dem Vorschlag der Expertenkommission kommt unter anderem aus den Kommunalverbänden. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, beklagte in der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe) die Ausklammerung von Kommunen und deren Einrichtungen. Er forderte die Bundesregierung dazu auf, „die Gaspreis- und Fernwärmepreisbremse auch auf kommunale Gebäude und kommunale Einrichtungen auszudehnen“.

Verbraucherverbände beklagen „das Prinzip Gießkanne“, das in dem Vorschlag zum Ausdruck käme. Zudem gebe es ein „Gerechtigkeitsproblem“, erklärt die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop. Sie hätte sich eine bessere Staffelung der Subventionen nach Einkommen gewünscht.

Auch der Direktor des arbeitnehmernahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Sebastian Dullien, befürchtet „große Rabatte“ für begüterte Haushalte. Eine Höchstzahl der maximal geförderten Kilowattstunden festzulegen, wäre aus seiner Sicht angemessener. Insgesamt sei das Kommissionsergebnis aber eine „gute Vorlage“. Es räche sich allerdings, dass die Politik das Thema Gaspreisanstieg zu lange verschleppt habe.

Mittelstand hält Gaspreisbremse-Vorschlag für unzureichend – DIHK ist zufrieden

Der Vorsitzende des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, erklärte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben), der Vorschlag greife zu kurz. „Das ist zu wenig und stoppt den massenweisen Exodus unternehmerischer Existenzen nicht“, erklärte Jerger. Die Lage des Mittelstands in Deutschland werde mit dem Vorschlag „schlicht ignoriert“.

Greife die Gaspreisbremse erst ab März, werde es „für einen Großteil der Mittelständler bereits zu spät sein“, sagte der Chef des Mittelstandsverbandes. Auch der Dezemberabschlag sei „nett gemeint, aber nur ein Tropfen auf einen glühenden Stein“.

Demgegenüber zeigt sich der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) zufrieden. Er hält die Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Gaspreiskommission für ein „starkes Signal“. Das Ergebnis sei „aus Sicht der Wirtschaft insgesamt positiv zu bewerten“, betonte DIHK-Präsident Peter Adrian gegenüber dem ZDF:

Es ist ein starkes Signal, dass sich die Kommission auf eine schnelle und einfache Preisbremse geeinigt hat, die für die Unternehmen eine klare Perspektive bringt.“

(Mit Material von dts)



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