Österreich wird UN-Flüchtlingspakt unterschreiben

Österreich wird den UN-Flüchtlingspakt unterschreiben, teilte das Außenministerium Österreichs mit. Darin gebe es im Gegensatz zum UN-Migrationspakt keine Vermischung der Begriffe Flüchtling und Migrant.
Epoch Times1. Dezember 2018

Das Außenministerium in Österreich gab bekannt, dass das Land den UN-Flüchtlingspakt unterschreiben will. Peter Guschelbauer, Sprecher des Außenministeriums, begründete die Regierungsentscheidung damit, dass es im Gegensatz zum UN-Migrationspakt keine Vermischung der Begriffe Flüchtling und Migrant gebe.

„Vienna.at“ unterstreicht, dass sich Österreich jedoch – so wie angekündigt – beim UN-Migrationspakt bei der Abstimmung seiner Stimme enthalten will.

Was beinhaltet der UN-Flüchtlingspakt

Mit dem UN-Flüchtlingspakt (Globaler Pakt für Flüchtlinge) steht neben dem UN-Migrationspakt noch ein zweites globales UN-Abkommen bereit, im Dezember von den UN-Mitgliedsstaaten unterschrieben zu werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel verteidigte in der Generalaussprache im Bundestag vehement die beiden UN-Pakte. Sie würden den „nationalen Interessen Deutschlands“ dienen, hieß es ihrerseits.

Der von der den Vereinten Nationen ausgearbeitete Entwurf des Flüchtlingspakts wurde am 13. November durch 176 Staaten angenommen. Nur die USA lehnten ihn ab, mit der Begründung, dass der UN-Pakt mit den „souveränen Interessen“ des eigenen Landes nicht vereinbar sei. Im Dezember soll der Flüchtlingspakt im Rahmen einer UN-Generalversammlung offiziell durch die UN-Mitgliedstaaten angenommen werden.

Dem UN-Flüchtlingspakt wird derzeit weit weniger Aufmerksamkeit geschenkt als dem UN-Migrationspakt. Dabei beinhaltet er, ähnlich wie der UN-Migrationspakt, eindeutige und weitreichende Verpflichtungen für die Unterzeichnerstaaten, die sehr wohl rechtlich bindend sein können.

Was beinhaltet der UN-Flüchtlingspakt?

Die offiziellen Ziele des UN-Flüchtlingspaktes lauten:

  1. den Druck auf die Aufnahmeländer zu mindern,
  2. die Eigenständigkeit der Flüchtlinge zu erhöhen,
  3. den Zugang zu Drittstaatenlösungen zu erweitern, sowie
  4. in den Herkunftsländern Bedingungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde zu fördern.

In der Realität sind die Begriffe Flüchtling und Migrant kaum trennbar.

Zum anderen besteht das Problem der „Klima- und Umweltflüchtlinge“. Werden „Klima- und Umweltflüchtlinge“ wie Flüchtlinge nach der Genfer Konvention betrachtet, dann könnten auch auf Österreich massive Einwanderungswellen zukommen. Umweltorganisationen gehen von rund 21,5 Millionen Klima- und Umweltflüchtlingen pro Jahr  aus.

(ks)



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