Wenn das Kind krank ist
Barmer: Frauen beantragen dreimal so oft Kinderkrankengeld wie Männer
Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind krank geworden ist. Dieses beantragen dreimal so häufig Frauen als Männer, wie die Krankenkasse Barmer darstellte.

Wenn das Kind krank ist, pflegt die Mutter häufiger als der Vater (Symbolfoto).
Foto: Britta Pedersen/zb/dpa
Frauen beantragen nach Daten der Krankenkasse Barmer dreimal so häufig Kinderkrankengeld wie Männer. „Sie bleiben häufiger zu Hause, um bei Krankheit des Kindes die Betreuung sicherzustellen“, erklärte der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub am Freitag in Berlin. Die Barmer analysierte ihre Daten aus dem vergangenen Jahr.
Demnach wurden zwischen Januar und Dezember unter den Barmer-Versicherten 292.962 entsprechende Anträge von Frauen und 104.259 Anträge von Männern gestellt. Das Kinderkrankengeld sei „ein wichtiges Instrument, um Belastungen von Eltern zu mindern und eine gesunde Umgebung für Familien zu schaffen“, erklärte Straub.
Hauptlast der Kinderbetreuung liegt bei Frauen
Die Untersuchung zeige, „dass Frauen nach wie vor die Hauptlast bei der Kinderbetreuung tragen“.
Insgesamt wurde Kinderkrankengeld bei der Barmer den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 397.221-mal beantragt. In den Jahren 2021 und 2022 seien bundesweit rund 500.000 beziehungsweise rund 490.000 entsprechende Anträge auf die Geldleistung gestellt worden.
Die Barmer wies darauf hin, dass Eltern seit diesem Jahr einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Pro Kind könne ein Elternteil die Leistung nun für 15 Tage im Jahr beantragen, bei Alleinerziehenden seien es 30 Tage.
Väter oder Mütter mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. (afp)
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