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90 Prozent dagegen

Referendum in Katar: Versuchsweise eingeführte Parlamentswahl wieder abgeschafft

Nach der ersten Parlamentswahl im Jahr 2021 wird es in Katar voraussichtlich keine weiteren mehr geben. Bei einer Volksabstimmung entschieden sich 90 Prozent dagegen.

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Doha, die Hauptstadt von Katar. (Archivbild)

Foto: Federico Gambarini/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Drei Jahre nach der ersten Parlamentswahl in Katar ist der landesweite Urnengang wieder abgeschafft worden. In einem Referendum hätten sich gut 90 Prozent der Abstimmenden für eine Abschaffung der Parlamentswahl ausgesprochen, teilte am Mittwoch das Innenministerium mit. In Katar war 2021 erstmals eine Parlamentswahl abgehalten worden.
Bei dem Referendum am Dienstag ging es um eine Verfassungsänderung, deren wichtigster Punkt die Abschaffung der Parlamentswahl vorsah. Dafür stimmten laut Innenministerium 90,6 Prozent. Es war das erste Referendum in dem Golfstaat seit 20 Jahren.

Erste Parlamentswahl im Oktober 2021

Im Oktober 2021, gut ein Jahr vor der Fußballweltmeisterschaft in dem Land, hatte Katar erstmals eine Parlamentswahl abgehalten. Dabei wurden 30 der 45 Mitglieder des Schura-Rats bestimmt, einer Art Parlament mit äußert eingeschränkten Befugnissen. Bis dahin waren die Mitglieder der Beratenden Versammlung vom Emir von Katar ernannt worden.
Der Ausschluss zahlreicher Katarer von der Parlamentswahl hatte jedoch die Bevölkerung gespalten. So durften etwa nur Nachkommen von Einwohnern, die bereits 1930 Bürger Katars waren, wählen oder sich als Kandidaten aufstellen lassen.

Emir kann wieder Mitglieder des Rates selbst benennen

Im Oktober vergangenen Jahres erklärte Scheich Al Thani, er habe aus dieser Erfahrung Schlüsse gezogen – und schlug vor, alle Mitglieder des Rates wieder selbst zu ernennen.
Der Schura-Rat kann Gesetze vorschlagen, den Haushalt bewilligen oder Minister entlassen. Allerdings hat der Emir stets ein Vetorecht. Nun kann er künftig auch alle Mitglieder wieder selbst ernennen.
Zu den weiteren durch das Referendum beschlossenen Änderungen zählt, dass künftig alle Katarer, einschließlich eingebürgerter Einwohner, Ministerämter bekleiden dürfen. Dies durften bisher nur gebürtigen Katarer.
In Katar werden seit 1999 im Vierjahresturnus Kommunalwahlen abgehalten. (afp)

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