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EU-Richtlinie zögerlich umgesetzt

Aus für den alten Führerschein – aber jeder Zweite macht nicht mit

Immer mehr alte Führerscheine werden aufgrund einer neuen EU-Richtlinie nach und nach zum Austausch bei den Behörden fällig. Doch die Beteiligung hält sich in Grenzen.

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Die Gültigkeit der alten Führerscheine läuft am 19. Januar 2025 ab. Es gibt aber Ausnahmen für betagte Verkehrsteilnehmer.

Foto: Andreas Arnold/dpa

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Lesedauer: 3 Min.

Rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland müssen aufgrund der dritten EU-Führerscheinrichtlinie bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Denn seit 2022 verlieren alte Papier- und Kartenführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, schrittweise ihre Gültigkeit.
Für alle ab 1971 Geborenen muss ein Umtausch bis zum 19. Januar 2025 erfolgt sein, wie aus der Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung hervorgeht. Wer zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1970 gehört und seinen Führerschein bislang nicht umgetauscht hat, riskiert bereits jetzt ein Verwarngeld von 10 Euro.
Nicht alle Fahrzeugführer kommen ihrer Tauschpflicht auch nach. In Schleswig-Holstein fehlen von den knapp 25.000 erwarteten Führerscheinen noch rund 14.000. Wie der NDR berichtete, sind nur gut 11.000 umgetauscht worden.

So geht der Umtausch

Wer seinen Pkw- oder Motorradführerschein umtauschen will, stellt einen Antrag an die Führerscheinstelle an seinem Wohnort. Hierfür wird neben einem Personalausweis oder Reisepass ein biometrisches Passbild und der aktuelle Führerschein benötigt. Die Verwaltungsgebühren, die für den Umtausch anfallen, variieren je nach Bundesland und liegen in der Regel zwischen 25 und 30 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Passfoto, die etwa 10 bis 15 Euro betragen.
Eine Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung sind für den Umtausch nicht erforderlich.
Je nach Behörde kann man sich den neuen Führerschein nach Fertigstellung postalisch zuschicken lassen oder unter Vorlage des Ausweises abholen.

Längere Wartezeiten

Die Führerscheinstellen rechnen mit zwei bis sechs Wochen für die Herstellung des neuen Dokuments durch die Bundesdruckerei. In jedem Fall ist mit Verzögerungen durch die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage zu rechnen.
Wenn kurz vor Ablauf der Umtauschfrist besonders viele Anträge eingehen, kann die Erstellung durchaus länger dauern – nach Angaben des Kreises Segeberg bis zu drei Monate.

Weitere Umtauschfristen

Zukünftig werden, gestaffelt nach Ausstellungsjahren, auch alle Führerscheine zum Tausch fällig, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Aus der Fahrerlaubnisverordnung sind folgende Fristen ersichtlich:
AusstellungsjahrStichtag
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18.01.201319.01.2033
Eine Sonderregelung gilt für alle Geburtsjahrgänge vor 1953. Unabhängig vom Ausstellungsdatum ihres Führerscheins müssen sie den Umtausch spätestens bis zum 19. Januar 2033 vollzogen haben.

Warum eine Befristung?

Der frühere Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer begründete die Neuregelungen für die Führerscheine mit dem Bestreben, dass die EU-weit mehr als 110 Führerscheinvarianten vereinheitlicht werden sollten.
In dem Flyer „Der neue EU-Führerschein“ machte er deutlich:
„Die Gültigkeit der Führerscheindokumente wird künftig zwar auf 15 Jahre befristet. Diese Befristung betrifft allerdings nur die Dokumente als solche, nicht aber die Fahrerlaubnis selbst.“
Insoweit müssen Führerscheine im neuen Scheckkartenformat, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, nach dem Ablauf von 15 Jahren erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumentenaustausch nicht verbunden.

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