Bundestag
Briefe langsamer, Pakete leichter: Neues Postgesetz beschlossen
Das Postrecht wird in Deutschland reformiert – mit spürbaren Konsequenzen für Verbraucher.

Ein Briefträger mit seinem Fahrrad. Symbolbild.
Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Bundestag hat erstmals seit Jahrzehnten eine Reform des Postrechts beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag im Parlament mit den Stimmen der Ampelkoalition auf den Weg gebracht. Union und AfD stimmten dagegen, die Linke und das BSW enthielten sich.
Die Reform sieht vor, der Deutschen Post bei der Beförderung von Briefen künftig mehr Zeit zu geben. Bislang war es so, dass Standardbriefe in der Grundversorgung mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am nächsten Tag ankommen müssen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Mit dem verabschiedeten Gesetz wird es keine festen Zielvorgaben für die ersten beiden Tage mehr geben. Danach sollen 95 Prozent der Standardbriefe in der Grundversorgung am dritten Werktag die Empfängerin oder den Empfänger erreichen, 99 Prozent müssen am vierten Werktag im Briefkasten liegen.
Neue Regeln für Paketzustellungen
Mit dem geringeren Zeitdruck soll die Post auch ihre Kosten senken können. Veränderungen sieht das Gesetz auch im Bereich der Paketzustellungen vor. Demnach sollen Pakete mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm zukünftig grundsätzlich von zwei Personen getragen werden. Ausnahmen soll es laut Gesetz geben, wenn dem Zusteller „ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung“ steht.
Die Gewerkschaft Verdi hatte ein generelles Verbot von Subunternehmen in der Paketbranche gefordert. Das neue Gesetz sieht das zwar nicht vor, wohl aber verschärfte Kontrollpflichten. Demnach sollen sich Subunternehmer bei der Bundesnetzagentur lizensieren lassen müssen. Die Bundesnetzagentur soll zudem ein zu veröffentlichendes digitales Anbieterverzeichnis führen. Auch die Arbeitszeit von Beschäftigten der Branche soll den Angaben nach besser kontrolliert werden können. Bei Verstößen soll es Bußgelder geben. (afp/dpa)
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