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Altersbeschränkung

Bundesländer wollen Mindestalter beim Verkauf von Energydrinks

Die Bundesländer fordern eine Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks. Wissenschaftler aus Großbritannien haben gezeigt, dass die süßen Wachmacher für Kinder und Jugendliche weitaus gefährlicher sein können als bisher angenommen.

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Energydrinks im Supermarktregal.

Foto: CaptureLight/iStock

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Lesedauer: 4 Min.

Die Verbraucherschutzminister der Länder haben die Bundesregierung gebeten, eine Altersgrenze für die Abgabe von Energydrinks zu prüfen. Vorgeschlagen wird eine Mindestgrenze von 16 Jahren, zitiert die „Bild“ aus dem Protokoll der jüngsten Konferenz der Minister.
Ziel sei es, Kinder und Jugendliche besser vor schädlichen Genussmitteln und Zucker zu schützen, hieß es zur Begründung. Bundesernährungsminister Cem Özdemir (Grüne) begrüßte den Vorschlag. Das sei ein „wichtiges Thema“, sagte ein Sprecher zu „Bild“.

Widerstand von CDU, FDP

Die stellvertretende Generalsekretärin der CDU, Christina Stumpp, hat sich gegen eine Altersbeschränkung beim Verkauf von Energydrinks ausgesprochen.
„Der übermäßige Konsum von Energydrinks unter Jugendlichen ist gerade in Verbindung mit Alkohol ein echtes Problem, aber kein berechtigter Grund für aktionistische Forderungen nach einem Verkaufsverbot“, sagte Stumpp dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Laut dem Robert Koch-Institut würden 2,2 Prozent der Heranwachsenden die als sicher geltende tägliche Menge an Koffeinzufuhr überschreiten.
Eine Einführung einer Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks hält sie gar für kontraproduktiv. „Wir wissen doch alle: Die verbotene Frucht schmeckt am besten“, sagte die CDU-Politikerin.
Auch die FDP ist gegen eine Altersbeschränkung. FDP-Gesundheitsexperte Gero Hocker erklärte gegenüber „Bild“: „Bei übermäßigem Konsum birgt jedes Produkt ein Gesundheitsrisiko. Deswegen sollten auch Energydrinks verantwortungsbewusst konsumiert werden. Von pauschalen Verbotsfantasien halte ich dagegen nichts!“

Vorschlag vom Bürgerrat für Ernährung

Der Vorschlag einer Altersbegrenzung stammt ursprünglich aus den Empfehlungen des Bürgerrats für Ernährung. Das vom Parlament eingesetzte Gremium mit 160 Mitgliedern hatte im Februar ein „Bürgergutachten“ vorgelegt. Darin wurde unter anderem eine Altersgrenze von 16 Jahren für Energydrinks gefordert. Außerdem sollten auf den Verpackungen farblich deutlich abgesetzte Warnhinweise angebracht werden.
Foodwatch hat im April eine Altersgrenze von 18 Jahren für den Verkauf von Energydrinks gefordert.
Die Bundesregierung müsse „endlich die eindringlichen Warnungen der Wissenschaft ernst nehmen und Kinder vor den gefährlichen Wachmachern schützen“, äußerte die Verbraucherschutzorganisation in einer Erklärung.
„Eine Halbliter-Dose der Getränke enthalte bereits mehr Koffein „als ein normalgewichtiger Zwölfjähriger maximal an einem Tag zu sich nehmen sollte“, warnte Foodwatch. Außerdem würden die Getränke etwa mit „Herzrhythmusstörungen, Krampfanfällen und Angstzuständen in Verbindung gebracht“. Daher müsse es „endlich auch in Deutschland einen Verkaufsstopp der Getränke an Minderjährige“ geben.

Mentale und physische Gesundheitsprobleme

Wie die Epoch Times berichtete, haben Wissenschaftler aus Großbritannien gezeigt, dass Energydrinks für Kinder und Jugendliche weitaus gefährlicher sein könnten als bisher angenommen.
Die Analyse, die kürzlich in der Fachzeitschrift „Public Health“ veröffentlicht wurde, zeigt auf, dass Jugendliche, die regelmäßig Energydrinks konsumieren, ein gesteigertes Risiko für psychische Probleme wie Depressionen, suizidale Gedanken, Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und Angstzustände aufweisen. Diese Erkenntnisse basieren auf der Auswertung von Daten aus 57 Studien, die mehr als 1,2 Millionen Kinder und Jugendliche aus über 21 Ländern umfassten.
Der Verkauf von Energydrinks an unter 18-Jährige ist in Rumänien, Lettland und Polen verboten. In Schweden, Norwegen und Litauen kann man die süßen Wachmacher erst ab 15 beziehungsweise 14 Jahren kaufen. In Deutschland haben mehrere Supermarktketten auf freiwilliger Basis die Abgabe von Koffeingetränken an Kinder unter 14 Jahren unterbunden. (dts/red)

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