Jugendstrafrecht
CDU fordert Strafmündigkeit ab zwölf Jahren
Die CDU fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Dies schließt eine Senkung der Strafmündigkeit, ab 18 Jahren Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht und eine Mindestfreiheitsstrafe bei Messerangriffen ein.

CDU-Chef Friedrich Merz mit Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Die CDU fordert eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Die Strafmündigkeit müsse von 14 auf zwölf Jahre abgesenkt werden und Täter ab 18 Jahren sollten grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden.
Auf diese Forderungen habe sich die CDU-Bundesspitze in einer Klausurtagung verständigt, sagte der brandenburgische CDU-Landeschef Jan Redmann am Montag in Berlin. Die oftmals jugendlichen Täter müssten „klar die Botschaft kriegen, dass Konsequenz und Strenge auch in Deutschland gelten“.
Linnemann: Unbegrenzte und ungesteuerte Migration ein Sicherheitsrisiko
Generalsekretär Carsten Linnemann verwies auf Gewalttaten vor allem jüngerer Täter und eine generell angespannte Sicherheitslage in Deutschland. Insbesondere die „unbegrenzte und ungesteuerte Migration“ nach Deutschland stelle „ein ernstes Sicherheitsrisiko“ dar, sagte er.
Redmann sagte, das gegenwärtige Strafmündigkeitsalter sei mit 14 Jahren zu hoch. Mit der Forderung, diese Altersschwelle auf zwölf Jahre abzusenken, gehe es der CDU „nicht darum, Kinder ins Gefängnis zu stecken, sondern es geht darum, Erziehungsmaßregeln zu ermöglichen bei denjenigen, die – bevor sie 14 werden – meist eine ganze Reihe von Straftaten begangen haben“, sagte Redmann.
Die CDU forderte zudem eine Strafverschärfung bei Taten, in denen Messer als Waffen eingesetzt werden. Solche Taten müssten künftig grundsätzlich als Verbrechen eingestuft und mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr belegt werden, sagte Redmann. „Die gegenwärtige Strafbarkeit ist hier zu milde – wir müssen ein Zeichen der Abschreckung setzen.“
Kinder unter 14 bisher schuldunfähig
Strafmündigkeit bezeichnet die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich zu sein. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind, sind in Deutschland schuldunfähig und können nicht für ihre Taten strafrechtlich belangt werden.
Redmann fügte hinzu: „Gerade diejenigen, die erstmals Erfahrung sammeln mit dem deutschen Rechtsstaat, dürfen nicht den Eindruck vermittelt bekommen, dass es hier ein System des Laissez-faire gebe.“ Deswegen sollten Täter im Alter von 18, 19 und 20 Jahren nicht wie bislang üblich nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden, sondern nach Erwachsenenstrafrecht. (afp)
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