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Teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet

Umwelthilfe reicht Klage gegen Bohrgenehmigung zur Gasförderung vor Borkum ein

Die Deutsche Umwelthilfe hat Klage gegen die Gasbohrgenehmigung vor Borkum eingereicht und kritisiert das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie scharf. Laut der DUH verstoße die Genehmigung gegen nationales Klimaschutzrecht und gefährde Deutschlands Glaubwürdigkeit im internationalen Klimaschutz.

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Bundeskanzler Scholz hält Gasbohrungen vor Borkum für wahrscheinlich. (Archivbild)

Foto: Sina Schuldt/dpa

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Lesedauer: 2 Min.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eigenen Angaben zufolge Klage gegen die Bohrgenehmigung zur Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum eingereicht. „Die Genehmigung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist aus wirtschafts- und klimapolitischer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärte der Bundesgeschäftsführer der Organisation, Sascha Müller-Kraenner, am Montag in Berlin. Deutschland brauche das Gas „weder für die Versorgungssicherheit noch für stabile Gaspreise“. Die DUH warnte vor den Folgen für die Umwelt.
Das niederländische Unternehmen One Dyas will auf niederländischem Hoheitsgebiet eine Gasförderplattform installieren. Die Bohrungen unter dem Meeresboden sollen teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet verlaufen, weshalb die deutsche Seite in die Planungen einbezogen wurde. Das mit Umweltprüfungen betraute niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erhob gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss keine Einwände.

DUH: „Gegen nationales Naturschutz- und Klimarecht“

Nach Ansicht des DUH verstößt der Beschluss jedoch „gegen nationales Naturschutz- und Klimarecht“. Die Umweltschützerinnen und Umweltschützer sehen in der Förderung „große Risiken für unsere Umwelt“. Die Genehmigung setze Deutschlands internationale Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz aufs Spiel.
Die Landesvorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Niedersachsen, Susanne Gerstner, bezeichnete die Entscheidung des LBEG als „völlig inakzeptabel“. Mit dem Beschluss würden die wirtschaftlichen Interessen des Gaskonzerns One Dyas „höher gewichtet als der Schutz des Nationalparks und des Welterbes Wattenmeer“. Neben dem BUND unterstützt auch die Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland die Klage.
Scharfe Kritik an der Genehmigung kam Mitte August auch vom Borkumer Bürgermeister Jürgen Akkermann. Er habe den Beschluss mit „mit großer Bestürzung“ zur Kenntnis genommen, erklärte er. Die geplanten Gasbohrungen gefährdeten „den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und damit die Lebensgrundlagen der Insulanerinnen und Insulaner“. Er kündigte damals an, rechtliche Schritte prüfen zu wollen.
Von der Bundes- und der Landesregierung forderte die DUH, sich „nicht hinter Gerichten zu verstecken“ und den Gasbohrungen „eine klare Absage zu erteilen“. Das Projekt müsse auf politischem Wege gestoppt werden, erklärte die Organisation. (afp/red)

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