Fünfeinhalb Jahre Haft wegen Mordes – Suizidabsicht mildert Strafe

Nach einem in Suizidabsicht verursachten tödlichen Verkehrsunfall ist ein Mann in Niedersachsen zu fünfeinhalb Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag in einem nach erfolgreicher Revision der Staatsanwaltschaft neu aufgerollten Prozess. In einem ersten Verfahren war der Mann 2022 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Der als Lastwagenfahrer tätige Angeklagte war im November 2020 nach den Feststellungen des Gerichts mit einem Sattelzug auf einer Bundesstraße absichtlich auf die Gegenfahrbahn gefahren und dort frontal mit einem entgegenkommenden Lastwagen kollidiert. Dessen Fahrer starb bei dem Unfall.
Gemilderte Haftstrafe
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das erste Urteil im Februar wegen Rechtsfehlern auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgehoben, was eine neue Verhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Verden nach sich zog. In diesem wurde der inzwischen 46-Jährige nun wegen Mordes verurteilt.
Anders als im ersten Urteil war es für die zuständige Kammer nach Angaben des Sprechers nach der erneuten Beweisaufnahme erwiesen, dass der Mann in Suizidabsicht handelte. Den für Mord eigentliche vorgesehenen Strafrahmen, der eine lebenslange Haftstrafe vorsieht, milderte diese demnach „aufgrund einer akuten Suzidialität“ des Angeklagten zugleich allerdings erheblich.
(afp/tp)
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