Heizungsgesetz: Mehrere Parteien sprechen von Abschaffung – Zentralverband: „Nicht irritieren lassen“
Die Parteien befinden sich bereits im Wahlkampf für die im Februar anstehende Bundestagswahl. Damit stellt sich auch die Frage, wie es mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, weitergeht. Viele Parteien sprechen bereits davon, die Änderungen der Ampel wieder rückgängig zu machen.
Die ehemalige Ampelkoalition – und insbesondere die Grünen – haben im Vorjahr emsig darum gekämpft, das Heizungsgesetz durchzusetzen. Seit Anfang dieses Jahres ist es in Kraft. Damit verbreitete sich auch eine gewisse Verunsicherung und Ablehnung der Wärmepumpen in der Bevölkerung. Die Nachfrage brach in diesem Jahr ein.
Im aktuellen Wahlkampf haben sich die Spitzen von CDU, CSU, FDP, BSW und AfD für eine Kehrtwende beim GEG ausgesprochen. Sie wollen demnach die Änderungen der Ampelregierung beim Heizungsgesetz wieder rückgängig machen, also eine Abkehr von der 65-Prozent-Regelung. Das bedeutet, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Eine Kehrtwende könnte den Bürgern auch wieder eine Technologieoffenheit im Heizungskeller erlauben.
CDU: Vernunft statt Ideologie
Für die Union äußerte sich Jens Spahn (CDU) laut „Tagesspiegel“ gegen die Reform des GEG unter der Ampelregierung. „Die haben Unsinn gemacht“, beurteilte der Fraktionsvize der Unionspartei die Politik der Ampelregierung. „Das Heizungsgesetz werden wir zurücknehmen“, sagte er. Und weiter:
Es muss eine Frage der Vernunft sein und nicht der Ideologie, welche Heizung man wählt.“
Spahn teilte mit, dass die Reformpläne der CDU für das Heizungsgesetz 20 Milliarden Euro einsparen könnten. Wie genau, erklärte er nicht. Klar ist, dass sich das Einsparpotenzial nicht auf das GEG, dafür aber auf die BEG, also die Bundesförderung für effiziente Gebäude, bezieht.
Auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt verspricht gegenüber „Bild“: „Einen Austausch-Zwang von Heizungen wird es mit uns nicht geben.“
Wirtschaftsministerium: Union sorgt für Mehrbelastung bei Bürgern
Das Bundeswirtschaftsministerium reagierte laut „Tagesspiegel“ auf Spahns Rechnung und meinte, dass diese falsch sei. Die Summe der ausgezahlten Förderungen für etwa Wärmepumpen werde bis zum Jahresende rund 14 Milliarden Euro betragen.
Indes hat das Ministerium bereits ausgerechnet, um welchen Betrag sich die Anschaffung einer klimafreundlichen Heizung mit den Unionsplänen verteuern würde. Von dort heißt es:
Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer müssten dann bis zu 10.500 Euro mehr für ihre Heizung zahlen.“
FDP: Heizungsgesetz ist ein „Bürokratiemonster“
Im vergangenen Jahr hat die FDP als Teil der Regierung noch die aktuelle Form des GEG mitbeschlossen. Inzwischen scheinen sich die Ansichten der Liberalen zum Heizungsgesetz gedreht zu haben. Deutliche Ablehnung äußerte kürzlich der inzwischen zurückgetretene FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai in Berlin. Seiner Aussage nach sei das GEG „nicht im Einklang mit der Realität“.
Weiter sagte Djir-Sarai laut der „Zeitung für kommunale Wirtschaft“: „Dieses Gesetz in der jetzigen Form ist ein Bürokratiemonster, das unsere Gesellschaft wirtschaftlich und finanziell überfordert.“ Weiteres Problem sei die fehlende Planungssicherheit für die Wirtschaft. „Dieses Gesetz muss abgeschafft werden.“
SPD: GEG ist „zu komplex“
Kritik am GEG kommt inzwischen auch von der SPD. Dieses sei „zu komplex“. Das sagte Bauministerin Klara Geywitz vor Kurzem auf dem „Tag der Wohnungswirtschaft“.
„Aus meiner Sicht müssen wir dieses Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich reformieren und viel, viel einfacher machen“, so Geywitz. Wie die FDP hat im vergangenen Jahr auch die SPD die jetzige Version des GEG mitbeschlossen und mit erstellt.
Den scheinbaren Meinungswechsel von Geywitz begrüßte kürzlich der FDP-Chef Christian Lindner. Auf 𝕏 schrieb er: „Stimmt, das Heizungsgesetz muss komplett umgebaut werden. Die Klimapolitik braucht einen Neustart nach den Grünen.“ Er bemängelte nur, dass die SPD sich in diesem Punkt so spät der FDP annähere. „Früher hätten wir manches besser hinbekommen.“
Außerhalb der Politik gibt es ebenfalls einige Stimmen, die mit der aktuellen Version des Heizungsgesetzes unzufrieden sind. So etwa Kai Warnecke, Chef des Eigentümerverbands Haus & Grund. Er verlangte gegenüber „Bild“: „Die 65-Prozent-Regel muss weg. Und es darf keine Jahresvorgaben für Eigentümer mehr geben.“
Zudem dürften laut Warnecke nicht die CO2-Emissionen von jedem einzelnen Gebäude relevant sein. Als Bemessungsgrundlage sollen stattdessen die Emissionen einer Gemeinde oder einer Stadt gelten. Das würde zahlreiche Altbauten vor dem Abriss bewahren.
Heizungsbranche: „Nicht irritieren lassen“
Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), erinnert jedoch daran, dass eine große politische Wahl bevorsteht. In einer Pressemitteilung der vergangenen Woche sagte er:
Das Heizungsgesetz abschaffen? Bürgerinnen und Bürger sollten sich von solchen pauschalen Wahlkampfaussagen nicht irritieren lassen.“
Bramanns Aussage nach kann das GEG gar nicht abgeschafft werden. „Es basiert in wesentlichen Teilen auf europäischen Vorgaben und muss sogar im Jahr 2026 von einer künftigen Bundesregierung wieder überarbeitet werden, um weitere europäische Vorgaben aufzunehmen.“ Das grundsätzliche Ziel der EU-Kommission, dass der Gebäudesektor klimaneutral werden soll, bleibe bestehen. Der ZVSHK-Chef weist darauf hin, „dass die Möglichkeiten, hierbei Fördermittel zu erhalten, nicht besser werden, als sie jetzt sind“.
Laut Bramann geht es bei der Debatte ums „Heizungsgesetz“ nur um den Paragrafen 71 im GEG. „Hier sind wir auch für Optimierung, unter anderem im Sinne echter Technologieoffenheit.“ Zudem strebt der Zentralverband Vereinfachungen bei den Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung an. Auch sollen die Vorgaben weniger detailliert sein.
Dennoch empfiehlt Bramann, „am besten eine Heizungsmodernisierung jetzt anzugehen“. „Wer in diesem Jahr noch Fördermittel beantragt, für den sind sie reserviert. Unabhängig von einem nicht verabschiedeten Bundeshaushalt 2025.“
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