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Tödlicher Messerangriff in Sarstedt: Verdächtiger Iraker sollte schon vor Jahren abgeschoben werden
Ein 35-jähriger Iraker, der einen Hotelbetreiber tödlich verletzt haben soll, hat mindestens zwei Asylanträge gestellt. Diese wurden beide abgelehnt, doch seine Abschiebung wurde mit einem Eilantrag verhindert.

Nach einer Abschiebung nach Polen und späterer Wiedereinreise nach Deutschland war der mutmaßliche Täter hierzulande geduldet, wie das Gericht am Freitag mitteilte. (Symbolbild)
Foto: Rafa Jodar/iStock
Nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 61-Jährigen im niedersächsischen Sarstedt hat das Verwaltungsgericht Hannover Einzelheiten zum Asylverfahren des Verdächtigen bekanntgegeben.
Nach einer Abschiebung nach Polen und späterer Wiedereinreise nach Deutschland war er hierzulande geduldet, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Der 35-jährige Iraker soll am Montag einen Betreiber einer Flüchtlingsunterkunft tödlich verletzt haben.
Mann klagte gegen Ablehnung von zweitem Asylantrag
Wie das Gericht mitteilte, stellte der Mann 2017 erstmals einen Asylantrag in Deutschland. Da aber Polen für das Asylverfahren zuständig war, wurde sein Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt. Daraufhin wurde er nach Polen abgeschoben.
Nach seiner Wiedereinreise stellte er im Juni 2022 erneut einen Asylantrag. Dabei handelte es sich um einen sogenannten Zweitantrag. Auch dieser Antrag wurde vom Bamf abgelehnt, zudem wurde die Abschiebung in den Irak angedroht.
Der Mann klagte jedoch dagegen. Daraufhin setzte das Verwaltungsgericht den Bescheid im Eilverfahren im September 2022 aus. Zur Begründung hieß es, das Bamf hätte vor der Ablehnung Unterlagen aus Polen über den Ausgang des dortigen Asylverfahrens einholen müssen. Eine Entscheidung über einen Zweitantrag erfordert demnach ein abgeschlossenes Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat – in diesem Fall in Polen.
Entscheidung des EuGH steht aus
Das Bamf legte die Unterlagen dann im Dezember 2022 vor. Zwei Monate zuvor hatte aber laut Gericht das Verwaltungsgericht Minden dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Regelungen des sogenannten Zweitantragsverfahrens zur Prüfung vorgelegt.
Wann der EuGH entscheidet, ist unklar. Vor diesem Hintergrund halte das Verwaltungsgericht Hannover das laufende Verfahren noch nicht für „entscheidungsreif“, teilte es mit.
Der 35-jährige Iraker soll laut Ermittlerangaben am Montag nach einem Streit auf den 61-Jährigen eingestochen und diesen dabei tödlich verletzt haben. Der Mann war Betreiber eines als Flüchtlingsunterkunft genutzten Hotels. Das Motiv war zunächst unklar. Der 35-Jährige kam in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauerten an. (afp/red)
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