Fünf Jahre Haft für weiteren Angeklagten in Missbrauchskomplex Münster
Das Landgericht Münster hat am Donnerstag einen weiteren Angeklagten im Missbrauchskomplex zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der 38-Jährige wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP mitteilte.
Nach Ansicht des Gerichts hatte der Mann einen damals Neunjährigen im Auto von dessen bereits wegen Kindesmissbrauchs verurteiltem Ziehvater Adrian V. sexuell schwer missbraucht.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf sechs Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung des Manns forderte eine Strafe unter zwei Jahren auf Bewährung.
Teilgeständnis
Bei dem Opfer handelt es sich um den Jungen, der unter anderem in einer Gartenlaube in Münster von mehreren Männern schwer sexuell missbraucht wurde. Zudem besaß der Wuppertaler kinderpornografische Dateien und gab sie weiter.
Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten fanden Ermittler diverse Datenträger mit mindestens 127 kinderpornografischen Bilddateien.
Der Mann gestand die Vorwürfe nach Angaben des Sprechers im Prozess teilweise. Demnach räumte er ein, Kinderpornografie besessen und verschickt zu haben. Den Missbrauch habe er jedoch bestritten.
„Er hat bestätigt, dass es ein Treffen mit Adrian V. und dem Kind gab“, erklärte der Sprecher. Den weiteren Verlauf der Zusammenkunft habe der Angeklagte jedoch anders geschildert.
Tatbestand
Laut Urteil vereinbarte der Mann im Februar 2019 per Chat ein Treffen mit V. und dem neunjährigen Sohn. Am Tag der Verabredung forderte der 38-Jährige den Mann aus Münster dazu auf, ihm ein Foto des unbekleideten Jungen zu schicken.
Der Ziehvater des Jungen nahm zwei „geschlechtsbetonte“ Fotos des von ihm „zu entsprechenden Posen aufgeforderten“ Kinds auf und schickte sie dem Wuppertaler zu. Im März soll es nach Ansicht des Gerichts schließlich zum gemeinsamen Treffen in einem Waldstück in der Nähe von Dülmen gekommen sein.
Der 38-Jährige befindet sich seit Februar in Untersuchungshaft. Es handelt sich um den 13. Tatverdächtigen, gegen den die Staatsanwaltschaft Münster seit dem Beginn der Ermittlungen in der Missbrauchsserie Anklage erhob.
Im Zusammenhang mit dem Komplex ergingen bisher sieben Urteile. Ein weiteres Verfahren gegen die Lebensgefährtin von V. läuft noch. (afp/dl)
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