Auslagerung der Asylverfahren
Regierung: Vorerst keine Gespräche mit Staaten über ausgelagerte Asylverfahren
Bevor die Bundesregierung mit Drittstaaten Gespräche über die Auslagerung von Asylverfahren führt, muss laut Regierungssprecher Hebestreit zuerst ein konkretes Modell existieren.

Asylsuchende gehen über das Gelände der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt.
Foto: Patrick Pleul/dpa
Die Bundesregierung plant vorerst keine Gespräche mit Ländern außerhalb der EU über die Auslagerung von Asylverfahren. „Das wäre der zweite Schritt“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin.
Mit den Bundesländern sei als erster Schritt vereinbart, zu prüfen, ob es ein konkretes Modell für ein solches Vorgehen gebe. Erst dann könne die Bundesregierung auf infrage kommende Länder zugehen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte den Ländern bei dem gemeinsamen Spitzentreffen am Donnerstag zugesichert, die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten weiter prüfen zu lassen und bis Dezember Ergebnisse mitzuteilen. Vor allem unionsgeführte Länder hatten bei dem Treffen bereits „konkrete Modelle“ für ausgelagerte Verfahren gefordert.
Modelle sind ausdrücklicher Wunsch der Länder
Hebestreit betonte, es sei hier um einen ausdrücklichen Wunsch der Länder gegangen. Dem habe sich Scholz nicht verschlossen. Der Kanzler habe aber auch darauf verwiesen, um welche Größenordnungen es bei den bisher von anderen europäischen Ländern geplanten Auslagerungsmodellen gehe. Im Falle Italiens und seiner Partnerschaft mit Albanien gehe es um 3.000 Asylbewerber, bei Großbritannien und Ruanda um 6.000.
„Ich glaube, das war der Hinweis des Bundeskanzlers, dass die Sache etwas komplizierter ist“, sagte Hebestreit. Denn in der politischen Diskussion könne derzeit der Eindruck entstehen, dass es „einfach nur einen klaren Willen brauche“ und dann werde „auf wundersame Weise diese große Herausforderung […] einfach verschwinden“.
Solche Modelle könnten „Teil einer umfassenden Antwort auf die Herausforderungen sein – aber eben nur ein Teil“, betonte der Scholz-Sprecher. Eine Expertenanhörung des Bundesinnenministeriums dazu habe gezeigt, dass es viele praktische und rechtliche Hürden und Bedingungen für einen solchen Schritt gebe. Ob es ein umsetzbares Modell für Deutschland dazu gebe, werde nun geprüft. (afp)
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