Bundeskabinett beschließt Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

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Familien-Glück in der Corona-Krise: Eltern Kochen mit ihren Kindern.Foto: iStock
Epoch Times20. Januar 2021

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) auf den Weg.

Damit wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt.

Künftig soll es in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes heißen:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Lambrecht: Schutz der Kinderrechte ein „Leitbild für unsere Gesellschaft“

Lambrecht sagte, dass der Schutz der Kinderrechte ein „Leitbild für unsere Gesellschaft“ sein müsse. „Mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz machen wir deutlich, dass uns das Wohlergehen von Kindern ganz besonders am Herzen liegt.“

Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie seien besonders schutzbedürftig und haben besondere Bedürfnisse. „Dies wird jetzt auch ausdrücklich im Grundgesetz anerkannt werden.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sagte unterdessen zu dem Entwurf, dass es wichtig sei, dass man die Rechte der Kinder überall sichtbarer mache. „Deswegen ist es ein Erfolg, dass wir heute eine weitere Hürde auf unserem Weg, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, genommen haben.“

Jetzt seien Bundestag und Bundesrat am Zug, um dieses „historische Vorhaben“ weiter voranzubringen, so Giffey.

Bei verschiedenen Interessenvertretungen stößt das Vorhaben auf Kritik. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das der Epoch Times vorliegt, kam Ende 2019 zu dem Schluss:

„Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass im geltenden deutschen Verfassungsrecht die Rechte der Kinder deutlich weiter und komplexer ausgestaltet sind, als dies nach dem Wortlaut des Grundgesetzes zunächst erscheinen mag.“ Grundrechtsfähig seien alle natürlichen Personen unabhängig von ihrem Alter und ihren Fähigkeiten. „Kinder und Jugendliche werden damit durch die Grundrechte geschützt.“

Gefahr für Elternrechte

Nach einhelliger Expertenmeinung ist die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nicht nur überflüssig, sondern auch eine potenzielle Gefahr für die Elternrechte. Kinder seien Menschen und bräuchten daher keine Zusatzerwähnung als „Sondergruppe“ – im Gegenteil: Dies stehe im Konflikt mit der bisherigen Gesetzessystematik, erklären diese.

Ein schlechter Gesetzesvorschlag bleibt schlecht und wird inhaltlich nicht besser oder überzeugender, je häufiger man ihn wiederholt“, so die Aussage verschiedener Interessenvertreter wie Birgit Kelle, Publizistin und Vorsitzende des Vereins Frau2000 plus e.V., Thomas Schührer, Vorsitzender des Vereins Durchblick e.V. und Pavel Jerabek, Vize-Vorsitzender des Familienbunds der Katholiken in Bayern.

Interessenvertreter: Wort „Familie“ wird nicht einmal erwähnt

Zu einem Nebensatz des Gesetzesvorschlages der Ministerin, nachdem Kinder ein Recht „auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft“ hätten, führen sie an:

„Die erste soziale Gemeinschaft, die ein Kind erlebt und kennt, weil es seinen natürlichen Lebensraum darstellt, ist seine eigene Familie.“ In Lambrechts Formulierungsvorschlag würde das Wort „Familie“ jedoch nicht einmal erwähnt.

„Kinder haben ein Recht auf Förderung in der Familie durch ihre natürlichen Vertreter: ihre eigenen Eltern. Deswegen besitzt der Staat auch kein Erziehungsrecht für unsere Kinder, sondern nur ein Wächteramt über dem Handeln der Eltern.“ Dieses resultiere aus der Verfassung und entspreche jahrzehntelanger Rechtsprechung. (dts/er)



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