Kein Taschengeld für die Klassenfahrt
Flüchtlingsrat NRW kritisiert Länderbeschluss zur Bezahlkarte
Nicht überall ist ein Bezahlen mit Bargeld möglich, beispielsweise auf dem Flohmarkt oder in kleinen Geschäften. Oftmals seien Flüchtlinge auf diese Einkaufsmöglichkeiten angewiesen.

Die Bezahlkarte für Asylbewerber soll unter anderem Geldzahlungen an Schleuser unterbinden.
Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Flüchtlingsrat NRW hat die mehrheitliche Einigung der Bundesländer zur Bezahlkarte, wonach Geflüchtete mit Einführung der Karte bundesweit nur noch über 50 Euro Bargeld im Monat verfügen dürfen, kritisiert. „Das ist ein absolutes Unding“, sagte Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW, der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe).
„Es gibt genug Läden, in denen Kartenzahlungen nicht möglich sind, und auf die Asylsuchende angewiesen sind, weil es da preiswerter ist“, etwa Märkte, Trödelmärkte, Kleiderkammern. Auch für kleine Ausgaben werde Bargeld gebraucht, zum Beispiel, wenn das Kind Taschengeld zur Klassenfahrt mitbekommen soll.
„Von Diskriminierungsfreiheit kann da keine Rede sein“, so Naujoks. „Ich hätte von Nordrhein-Westfalen – nach dem, was vorher gesagt wurde – erwartet, dass man dagegen stimmt. Offensichtlich setzt sich der grüne Part in der Landesregierung da nicht richtig durch.“ (dts)
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