Gericht: Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an Grundschule unterrichten

Eine muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch an einer Grundschule in der Hauptstadt unterrichten. Eine unerlaubte Benachteiligung der Klägerin wegen ihrer Religion liege nicht vor, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Epoch Times9. Mai 2018

Das Land Berlin darf einer Lehrerin mit Kopftuch den Unterricht an Grundschulen verwehren.

Die Frau müsse akzeptieren, dass sie entgegen ihres eigenen Wunsches lediglich an einer Berufsschule eingesetzt werde, entschied das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Mittwoch.

Das ergebe sich aus dem Berliner Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst und den Regelungen des Arbeitsvertrags.

Eine unerlaubte Benachteiligung der Klägerin wegen ihrer Religion liege nicht vor, begründete das Gericht seine Entscheidung, mit der es eine Klage der Pädagogin abwies (Az. 60 Ca 8090/17). Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt werden.

Das Land habe zu beachten, dass das Berliner Neutralitätsgesetz für den öffentlichen Dienst den Einsatz einer Lehrerin mit Kopftuch an Grundschulen verbiete, teilte das Gericht weiter mit. Dies sei verfassungskonform, die Religionsfreiheit der Frau müsse daher „hinter dem schützenswerten Interesse des Landes Berlin an einer religionsneutralen Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen“.

Die Lehrerin will auf juristischem Weg durchsetzen, dass sie an einer Grundschule eingesetzt wird. Laut Gericht sieht sie sich in der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes in ihrer grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt.

Das Land Berlin lässt sie an einem sogenannten Oberstufenzentrum für Berufsschüler unterrichten. (afp)



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