Strafverfahren wird reformiert – Künftig erweiterte DNA-Tests zur Strafverfolgung

Die Polizei darf künftig über DNA-Spuren auch die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter feststellen lassen. Das sieht ein vom Bundestag beschlossener Gesetzentwurf vor.
Titelbild
Bundespolizist beim Abnehmen der Fingerabdrücke, RosenheimFoto: Sean Gallup/Getty Images, August 2015
Epoch Times15. November 2019

Das gerichtliche Strafverfahren wird umfassend reformiert. Der Bundestag beschloss am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der großen Koalition. Danach darf unter anderem die Polizei künftig über DNA-Spuren auch die Farbe von Haut, Haar und Augen sowie das Alter eines flüchtigen Täters feststellen. Strafprozesse sollen beschleunigt, die Einbruchskriminalität soll durch eine leichtere Überwachung von Emails und Telefonaten besser bekämpft werden.

Zu den weiteren Änderungen gehört ein Verbot der Gesichtsverhüllung vor Gericht. Zur Stärkung des Opferschutzes im Strafverfahren werden ferner audiovisuelle Aufzeichnungen von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten vorgeschrieben. Eine solche Regelung gibt es bisher für Minderjährige.

Moderne Ermittlungsmethoden

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) begrüßte das Votum, mit dem eine „weitere wichtige Säule des Pakts für den Rechtsstaat“ umgesetzt werde. Hauptverhandlungen könnten künftig störungsfreier geführt werden. Vor allem umfangreiche und komplexe Verfahren könnten effektiver geführt werden, ohne die Verfahrensbeteiligten an der Ausübung ihrer Rechte zu behindern, hob die Ministerin hervor. Zudem werde den Ermittlungsbehörden ermöglicht, Straftaten mit modernen Ermittlungsmethoden besser aufzuklären.

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), erklärte, „mit der Modernisierung des Strafverfahrens stärken wir den Rechtsstaat“. So erhalte die Justiz die Mittel, „um sich gegen taktische Verzögerungen im Strafverfahren zu schützen, ohne die Rechte der Angeklagten substanziell einzuschränken“. Zudem bekämen die Ermittler bessere Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten, hob die CDU-Abgeordnete hervor. Über die erweiterte DNA-Analysen werde es künftig „auch für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben“.

Für die SPD verwies deren rechts- und verbraucherpolitische Sprecher Johannes Fechner darauf, dass gerade aus der rechtsextremen Szene mehrfach versucht worden sei, „mit ins Blaue hinein gestellten Beweisanträgen oder Befangenheitsanträgen“ Strafprozesse zu verzögern. Dies werde nun eingeschränkt. Denn künftig könne der Strafprozess trotz Befangenheitsantrag weitergehen.

Kindgerechte Justiz gefordert

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Justizverfahren zu stärken. Zugleich plädierte es für weitergehende Änderungen, um eine kindgerechte Justiz nach den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu garantieren.

Es sei notwendig, ein „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen in der Strafprozessordnung festzuschreiben. Minderjährige Opferzeugen seien „besonders schutzbedürftig“, erklärte Vizepräsidentin Anne Lütkes. In der Praxis werde etwa nur an wenigen Gerichten von der Möglichkeit der richterlichen Videovernehmung von kindlichen Opferzeugen im Ermittlungsverfahren Gebrauch gemacht.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) lehnte die Reform dagegen ab. Diese verspreche Effektivität – „erreichen wird sie allenfalls einen schnelleren Verfahrensabschluss auf Kosten von Beschuldigtenrechten“, erklärte der DAV. Er kritisierte, dass das Beweisantragsrecht weiter beschnitten werden solle. So sollten Gerichte Beweisanträge unter dem Stichpunkt „Verschleppungsabsicht“ ohne förmlichen Beschluss ablehnen können. „Damit stellt der Entwurf die Anwaltschaft unter einen Generalverdacht der Prozesssabotage.“ (afp)

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