„Völlig unverständlich, weshalb die Gerichte nicht frühzeitig kritisch hinterfragt haben“

Für den Rechtsanwalt Sebastian Lucenti hat die Aufarbeitung der Corona-Zeit längst begonnen. Nicht zuletzt er selbst prangert das „Versagen des demokratischen Rechtsstaats“ während der Corona-Jahre immer wieder an – und hofft auf noch mehr Publikumsengagement. Ein exklusives Interview in zwei Teilen.
Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti
Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti drängt auf eine Aufarbeitung der Corona-Jahre. Das weitere Engagement von Privatpersonen sei hierzu unbedingt nötig, so seine Überzeugung.Foto: Kanzlei Wolter / Hoppenberg

„Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat kann es sich – auch im Hinblick auf künftige Krisen – nicht leisten, die Ursachen vermeidbarer gigantischer Folgeschäden ungeklärt zu lassen, notwendige Lernprozesse zu unterbinden und den Schadensverursachern die systemische Verantwortungsflucht zu erlauben.“ Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti bringt auf den Punkt, was auch viele andere Kritiker der Corona-Politik seit Monaten fordern: die Aufarbeitung der Jahre 2020 bis 2023.

„Das Versagen des demokratischen Rechtsstaats in der Corona-Krise“

Sebastian Lucenti hat sich analytisch mit der Krise beschäftigt. Der Jurist beleuchtete im Frühjahr 2023 ausführlich die Versäumnisse von Justiz und Medien, vor allem aber die mutmaßlichen Fehler des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). In diesem zweiteiligen Interview geht Lucenti darauf näher ein und legt seine Beweggründe für die Auseinandersetzung mit dem Thema dar.

Er fordert: Eine Aufarbeitung der Corona-Krise muss her. Damit beschäftigt sich der zweite Teil des Exklusivinterviews mit Epoch Times.

Sie finden eine Druckfassung dieses Schriftwechsels mit ergänzenden Fußnoten auch hier als PDF-Datei: „Das Versagen des demokratischen Rechtsstaats in der Corona-Krise“.

 

Herr Lucenti, mit Ihren beiden Artikeln für die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ (NVwZ) über die Rechtsprechung in Corona-Zeiten hatten Sie im März 2023 für ein gewisses Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt. Warum beschäftigt sich ein Anwalt, der sich normalerweise um Angelegenheiten des Baurechts kümmert, um die rechtliche Seite eines medizinischen Themas?

Anlass für meine sachliche Auseinandersetzung mit den staatlichen Corona-Maßnahmen war die politische Entscheidung für den ersten Lockdown im März 2020 mit der Begründung einer gesundheitlichen Gefährdungslage für die Bevölkerung von nationaler Tragweite, deren Begründung keine rationale und transparente Systematik einer Gefährdungsbeurteilung erkennen ließ. Hinzu kam die offensichtliche Ausblendung der voraussehbaren multiplen Kollateralschäden der flächendeckenden Maßnahmen. Dies betraf vor allem die staatlich billigend in Kauf genommenen vermeidbaren gesundheitlichen und psychosozialen Schädigungen, denen Kinder und Jugendlichen durch die staatlich angeordneten Schul- und Kitaschließungen sowie gezielte Angstverbreitung über lange Zeit ausgesetzt wurden.

Hiervon ausgehend erschien es mir sinnvoll, zunächst einmal den Sachverhalt auf Grundlage der bestehenden unterschiedlichen Tatsachenbehauptungen, verfügbaren Informationen und Daten und unter verschiedenen Aspekten nüchtern auf Plausibilität zu überprüfen. Zur anwaltlichen Tätigkeit gehört es, unklare – in meinem Bereich vor allem technisch geprägte Sachverhalte – mithilfe von technischen Beratern, in der Regel Architekten, Ingenieuren, Statikern oder Sachverständigen der entsprechenden Fachgebiete, außergerichtlich wie gerichtlich zu klären.

Hierbei ist es notwendig, Gutachten auch gerichtlich beauftragter Sachverständiger, unabhängig von ihrer fachlichen Eminenz, mithilfe von eigenen Experten einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist insbesondere auf unbewiesene Annahmen, Fehler in der Erhebung und Verarbeitung der technischen Daten, Widersprüche und Fehler zu achten.

Weist diese erste gutachterliche Expertise nach Gelegenheit zur Nachbesserung auch weiterhin schwerwiegende Fehler auf, die zu deren Unverwertbarkeit führen, kann ein neues Gutachten eines anderen Sachverständigen eingeholt werden.

In Anwendung dieses juristischen Basishandwerkszeugs waren die den amtlichen Auskünften des RKI und PEI zugrunde liegenden Annahmen, Zahlenwerke und Begründungen durch Kontrollüberlegungen zur Methodik und Heranziehung nachvollziehbarer gegenteiliger wissenschaftlicher Meinungen auf Plausibilität zu überprüfen. Die NVwZ-Aufsätze sind das Ergebnis dieser evidenzbasierten Verhältnismäßigkeitsprüfung, die zu bestimmten Zeitpunkten der Corona-Krise verfügbares – jedoch richterlich ausgeblendetes – Tatsachenwissen einbezieht.

Die beiden NVwZ-Artikel von Sebastian Lucenti sind kostenfrei verfügbar:

Waren die Reaktionen auf Ihre NVwZ-Artikel eher positiv oder negativ?

Insgesamt betrachtet habe ich weit überwiegende positive Resonanz aus Teilen des juristischen Wissenschaftsbetriebs, der Anwaltschaft, der Justiz, Verbandsjuristen, aber auch vieler anderer Berufszweige erhalten. Ferner ist festzustellen, dass die kritische juristische Auseinandersetzung mit den staatlichen Corona-Maßnahmen in vielen Rechtsbereichen durch Fachpublikationen zugenommen hat.

Erwartungsgemäß stemmen sich die Gerichte – vor allem die Verwaltungsgerichte – weiterhin gegen eine verfassungsrechtliche Neubewertung der Corona-Maßnahmen. Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Oliver Lepsius bezeichnete dies im Rahmen seiner Rede am 23. März 2023 vor den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend als mangelnde juristische Fehlerkultur. Diese hat außerhalb des Instanzenzugs bzw. der Aufhebung fehlerhafter Entscheidungen durch eine nächsthöhere gerichtliche Instanz leider bislang keine gefestigte Tradition in der deutschen Justiz.

Die Epoch Times hatte damals auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) um eine Stellungnahme zu Ihren Kritikpunkten gebeten, die dann im Wortlaut veröffentlicht wurde. Sie selbst haben darauf mit einer erneuten kritischen Analyse geantwortet. Eine Replik des PEI auf Ihre Argumente blieb trotz Bitte der Epoch Times bis heute aus. Erleben Sie es häufig, dass Ihr Gegenüber bei diesem Thema aus dem Diskurs aussteigt?

Dies differiert von Fall zu Fall und hängt meist von Umfang und Tiefe des Wissensstandes, der Bereitschaft zur streng sachlichen Auseinandersetzung und zur ergebnisoffenen Debatte ab. Mein persönlicher Eindruck ist, dass während der Gesprächsdauer erst verschieden motivierte Barrieren durch sachlichen Informationstausch und Fragen abgebaut werden müssen, damit die Debatte ergebnisoffen geführt werden kann.

Die meisten Personen, die beruflich (mit-)verantwortlich vor allem für die Entscheidung über oder die konkrete Umsetzung von Corona-Maßnahmen waren, entziehen sich meist einer kritischen Debatte, an deren Ende unangenehme Erkenntnisse zu Ursachen, Wirkungen und etwaiger eigener Verantwortlichkeit auf sie warten. Daher besteht für vor allem derjenigen der verantwortlichen Entscheidungsträger in Politik und den aktiven wie schweigenden Unterstützern der Corona-Maßnahmen – so in medizinischen, juristischen und pädagogischen Berufen – ein starker Wunsch nach einem schnellen Schlussstrich unter die Corona-Krise.

Die Fortsetzung dieses Verdrängungsprozesses zugunsten einer systemischen Verantwortungsflucht nicht zuzulassen, ist nun die Aufgabe eines kritischen Gesellschaftsanteils von immerhin circa 20 Prozent der Bevölkerung in vielfältigen Berufen.

In Ihrem Text „Der verlorene Kompass in der Corona-Krise“, der im August im „Cicero“ erschien, kritisieren Sie neben vielen anderen Punkten abermals, dass Politik und Justiz in Deutschland sich bei ihren Entscheidungen „nahezu ausschließlich“ auf „die Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der Ständigen Impfkommission (STIKO) und eine kleine Auswahl von wissenschaftlichen Regierungsberatern“ bezogen hätten beziehungsweise beziehen. Eine somit „vorgefasste Rechtsauffassung“ reicht Ihrer Meinung nach aber nicht aus. Wie könnte man die chronisch überlastete Justiz dazu bewegen, tiefer in die Materie einzusteigen?

Dies ist weniger eine Frage des Könnens, sondern des Wollens der Richterschaft, die vor der Herausforderung steht, unter anderem die Richtigkeit von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) und zahlreicher Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte sowie eigene Entscheidungen, die auf amtlichen Auskünften des RKI, PEI, der STIKO und des Bundesgesundheitsministeriums sowie in einigen Fällen sogar auf Angaben von so genannten „Faktencheckern“ basierten, auf Grundlage des spätestens seit Mitte 2020 verfügbaren Erkenntnisstandes rechtlich neu zu bewerten.

Der ehemalige Präsident des BVerfG, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, hat im Rahmen einer öffentlichen Vortragsreihe am 18. September 2023 mit anschließender Podiumsdiskussion zur Corona-Krise in Anwesenheit politischer Vertreter zutreffend mit besonderem Blick auf das Bundesverfassungsgericht in der Corona-Krise zutreffend von „einer großen Rechtsschutzverweigerung“ der Justiz gesprochen (Video auf YouTube).

Einen wichtigen Beitrag zur Tiefenanalyse der verschiedenen Themenkomplexe bieten derartige Veranstaltungen, sachliche Gespräche auch außerhalb des Gerichtssaals und flächendeckende faktenbasierte Pflichtfortbildungsveranstaltungen für Richterschaft, Staatsanwaltschaften und Anwaltschaft durch kritische Experten, unter anderem aus Medizin, Rechtslehre und Anwaltschaft, die Art, Umfang und Zeitpunkte vermeidbarer systemischer Fehler der zuständigen Behörden, der politischen Krisenstrategie, Umsetzung der Verwaltung, verfügbarer beachtlicher abweichender wissenschaftlicher Meinungen und Erkenntnisse sowie beidseitige Erfahrungen aus gerichtlichen Corona-Verfahren darstellen.

Die „Sachverhaltsermittlung“ vor deutschen Gerichten lässt aus Ihrer Sicht ausgerechnet dann sehr zu wünschen übrig, wenn es um das Thema Corona geht. Wie erklären Sie sich das?

In der Anfangsphase der Corona-Krise im Jahre 2020 waren zumeist Verwaltungsgerichte in Eilverfahren mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einzelner Corona-Maßnahmen befasst, die zwar nur eine summarische Prüfung des Sachverhalts und keine Einholung von Sachverständigengutachten erlaubten.

Allerdings ist es völlig unverständlich, weshalb die Gerichte die maßgeblichen Tatsachenbehauptungen, die auf amtlichen Auskünften des RKI basierten, trotz der dem Staat obliegenden Beweislast im Falle von Grundrechtseingriffen und der frühzeitig erkennbaren Widersprüche und systematischen Fehler der Gefährdungsbeurteilung nicht frühzeitig kritisch hinterfragt haben.

Ich denke da zum Beispiel an die Verwendung fehleranfälliger Modellberechnungen ohne empirische Basisdaten, an die isolierte Verwendung von überkalibrierten PCR-Tests mit einem CT-Wert von über 30, an die fehlenden systematisierten Obduktionen zur Erfassung von Corona-Toten nach Verursachungsgraden, an die Verwendung evidenzloser Inzidenzwerte und an den hauptsächlich virologisch geprägten Beraterkreis.

Die wahrscheinlichste Erklärung dürfte darin liegen, dass sich die zur Entscheidung ausgebildeten und berufenen Richterinnen und Richter – befeuert durch die einseitige mediale Corona-Berichterstattung und Zahlenwerke des RKI – von März 2020 an in große Angst haben versetzen lassen, die den richterlichen Blick in vielfältiger Hinsicht erheblich eintrübte.

Hinzu kam das strukturelle Problem, dass die in den Jahren 2020 und 2021 meist in Eilverfahren ohne die Möglichkeit der Beweisaufnahme durch Sachverständige agierenden Verwaltungsgerichte sich aus Angst vor einem Massensterben scheuten, staatliche Schutzmaßnahmen aufzuheben. Denn dem Wegfall einzelner Maßnahmen sahen sich Verwaltungsgerichte zudem stets den extrem fehleranfälligen und weitgehend evidenzfreien dramatischen Infektions- und Todesfallmodellierungen des RKI ausgesetzt, sodass die rechtliche Abwägung zwischen den Folgen der Aufrechterhaltung und der Aufhebung der betreffenden Maßnahmen weit überwiegend zu Lasten der Freiheitsrechte und unter Billigung der damit verbundenen Kollateralschäden ausging.

Die maßgeblichen Themenkomplexe hätten spätestens im Rahmen der Hauptsacheentscheidungen des BVerfG vom 19. November 2021 zur Bundesnotbremse I und Bundesnotbremse II sowie der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht vom 27. April 2022 durch eine Beweisaufnahme mittels mündlicher Anhörung der Berater der Bundesregierung und deren kritische Befragung durch die privatgutachterlich unterstützten Klageparteien geklärt werden können.

Mein persönlicher Eindruck ist, dass ein Aufeinandertreffen von RKI- und PEI-Vertretern sowie Regierungsberatern einerseits und hochqualifizierten wissenschaftlichen Vertreten mit abweichenden Einschätzungen in einer mündlichen Verhandlungssituation von Politik, Rechtsprechung und den öffentlich-rechtlichen Medien zu empfindlichen Kernthemen der Corona-Krise möglichst lange vermieden wurde, damit eine gegebenenfalls abweichende Bewertung der fachlichen Richtigkeit der amtlichen Auskünfte des RKI, PEI und der STIKO und der darauf gestützten staatlichen Schutzmaßnahmen unterbleibt.

Die Politik, die Justiz, die Polizei und das Militär, die Behörden, die Wissenschaft, das Bildungswesen, das Gesundheitswesen, die Leitmedien, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Unternehmerverbände, die Gewerkschaften, die Kirchen, hierzulande sogar der Ethikrat: Sie alle waren praktisch weltweit bis auf wenige Ausnahmen während der Corona-Zeit im Gleichschritt unterwegs, besonders in den westlichen Ländern. Obwohl von Anfang an vieles dagegensprach. Wie erklären Sie sich das?

Das öffentliche Meinungsbild wurde von Anfang der Corona-Krise an von der staatlichen Risikoeinschätzung und den amtlichen Auskünften (vor allem des RKI und des PEI) sowie aus dem Blickwinkel des Laborvirologen Prof. Dr. Christian Drosten als maßgeblichem wissenschaftlichem Berater dominiert, dessen besondere Vertrauensstellung durch dessen Mitwirkung an dem im Januar 2020 entwickelten und weltweit eingesetzten PCR-Test als Nachweis für COVID-19 begründet wurde.

Diese Expertisen wurden trotz zahlreicher nachvollziehbar begründeter wissenschaftlicher Einwände bis heute kaum einer ernsthaften kritischen Analyse unterzogen. Hinzu kam die zu Beginn der Krise mediale und politische Ausbeutung der Militärtransporte von Bergamo aus April 2020 mit eingespielten Bildern von Sargreihen ertrunkener Bootsflüchtlinge in Lampedusa aus dem Jahre 2013, die ein Artikel des Bayerischen Rundfunks“ vom 13. September 2021 als massive Verzerrung und teilweise Verfälschung der Umstände entlarvte.

In dieser Lage erdrückten Angst und Panik vor einer gesundheitlichen Gefahrenlage, flankiert durch tägliche mediale Darstellung von aufaddierten „Neuinfektionen“ (bei denen es sich tatsächlich um positive PCR-Tests handelte) und Corona-Todesfällen (an und mit COVID-19) jegliche rationale Kontrollüberlegungen, die Anwendung von Grundlagenwissen, wissenschaftlicher Methodik, gegenteilige wissenschaftliche Bewertungen und Lösungsansätze.

Was muss geschehen, damit die gesellschaftliche Spaltung überwunden wird und es nicht immer wieder zu Verwerfungen wie in den Jahren 2020 bis 2023 kommt?

Dieser Frage geht der zweite Teil des Interviews nach.

Die Fragen stellte Patrick Reitler.

Sie finden eine Druckfassung dieses Schriftwechsels mit ergänzenden Fußnoten auch hier als PDF-Datei: „Das Versagen des demokratischen Rechtsstaats in der Corona-Krise“.



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