4.000 Dateien: Hoher Richter besorgt sich Kinderpornos aus Strafakten

Ein hochrangiger Richter am Oberlandesgericht München ist wegen Besitzes von Kinderpornos verurteilt worden. Mehr als 4.000 Dateien mit kinderpornografischem Material wurden bei ihm aufgefunden. Einen Teil davon hatte er über Jahre hinweg aus Strafprozessakten gesammelt. Nun kam er mit einer milden Geldstrafe davon.
Von 4. August 2021

So wendet sich das Blatt. Ausgerechnet ein Richter, der eine Vielzahl prominenter Fälle verhandelt hat, landete nun selbst als Angeklagter vor Gericht. Bei dem vorsitzenden Richter des Oberlandesgerichts München wurden über 4.000 Dateien mit kinderpornografischem Material sichergestellt.

Die Dateien hatte sich der 59-Jährige sowohl aus dem Darknet als auch aus Strafakten besorgt, zu denen er aufgrund seiner beruflichen Position Zugriff hatte.

Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Richter, der mittlerweile seinen Job los ist, begannen bereits im Mai 2020, wie diverse Medien berichten. Auslöser für die Nachforschung waren demnach mehrere Hinweise von ausländischen Behörden.

Der Richter wurde verdächtigt, im Jahr 2019 „auf einer Plattform im Darknet angemeldet gewesen zu sein, deren ausschließlicher Zweck in der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte lag“, gibt Thomas Goger, Oberstaatsanwalt der „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Auskunft.

Umfangreiche Sammlung sichergestellt

Der Verdacht bestätigte sich im Zuge einer Durchsuchung, in der Ermittler im Juni 2020 umfangreiches Beweismaterial sicherstellten. Die Sammlung der einschlägigen Dateien, darunter Bilder, aber auch Videos, war so groß, dass IT-Forensiker monatelang mit der Auswertung beschäftigt waren.

Nach Abschluss der laut Goger „sehr aufwendigen Ermittlungen“ Mitte Juni 2021 wurde beim Amtsgericht Augsburg der Erlass eines Strafbefehls beantragt, der im Juli rechtskräftig wurde. Zwischenzeitlich bat der 59-Jährige um seine Entlassung aus dem Richteramt.

Da der pädophile Täter seine Position als Richter missbrauchte, um die Dateien aus Strafakten zu besorgen, wurde er nicht nur wegen Besitzes, sondern auch wegen Eigenbesitzverschaffung von Kinderpornografie verurteilt.

Strafe fällt mild aus

Der Straffällige hat allerdings Glück – er wurde lediglich zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Der Strafrahmen für derartige Vergehen ist kürzlich auf eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr angehoben worden. In seinem Fall entging er dieser Strafverschärfung nur knapp – auch, weil er die kinderpornografischen Inhalte nicht an Dritte weitergegeben hatte.

Zudem fällt die Geldstrafe deswegen so niedrig aus, da der 59-Jährige zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs bereits freiwillig ohne Ansprüche den Justizdienst verlassen hatte. Somit konnte er eine höhere Geldstrafe umgehen.

„Keiner ist vor einer Enttarnung sicher“

Eine groß angelegte bundesweite Razzia im Mai dieses Jahres verdeutlicht, dass der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie in allen Schichten und Milieus vorkommt.

Das Verfahren zeige zudem, dass sich niemand sicher sein könne, in der vermeintlichen Anonymität des Darknets dauerhaft vor Enttarnung sicher zu sein, sagt Oberstaatsanwalt Goger.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hatte erst im Oktober 2020 die Cyber-Ermittlungen im Netz verstärkt und die Spezialeinheit ZKI („Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch“) gegründet.

Das ZKI ist unter dem Dach der 2015 gegründeten „Zentralstelle Cybercrime Bayern“ angesiedelt und für besonders komplexe oder schwerwiegende Fälle der Kinderpornografie im Freistaat zuständig.

Das Team wurde seit dem letzten Jahr von vier auf acht Spezial-Staatsanwälte verdoppelt, mit dem Ziel der Jagd auf Pädokriminelle im Clear- und Darknet.



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