Polizei Oberösterreich nimmt „Babyface“-Bande hoch: 43 Jugendliche, 11 Nationen, 100 Straftaten seit Herbst 2018
Acht der 43 Jugendlichen waren unter 14 Jahren. Ihre Straßenraub-Beute lag teilweise im Bereich von unter zehn Euro.

Polizei in Österreich (Symbolbild).
Foto: GEORG HOCHMUTH/AFP/Getty Images
Seit Herbst 2018 soll die Jugendbande in Oberösterreich aktiv gewesen sein, die von den Ermittlern „Babyface“ genannt wurde. Die meisten sind zwischen 14 und 19 Jahren alt, acht sind unter 14 Jahren und damit strafunmündig.
Gut integriert und multikulturell
Die 43 Mitglieder der Bande sind bunt zusammengewürfelt, kommen aus insgesamt elf Nationen. Die meisten ihrer Familien gelten als gut integriert. Zwölf der Mitglieder haben österreichische Staatsbürgerschaft. Die Besonderheit der jungen Kriminellen sei ihre „interkulturelle Zusammenarbeit“, wie es der Sprecher der Staatsanwalt Linz, Philip Christl, ausdrückte.
Nach den sechsmonatigen Ermittlungen zur „Babyface“-Bande wurde klar: Sie begingen rund 100 Straftaten, zumeist Straßenraub mit oft nur Bagatellbeträgen von einem bis zehn Euro, aber auch Körperverletzung, gefährliche Nötigung, Drohung, Diebstahl und Rauschgiftdelikte und Verstöße gegen das Waffengesetz, berichtet die „Krone“ über die Bande.
Überfälle aus Geltungssucht begangen
Die Opfer der lose zusammengesetzten Bande kamen aus dem schulischen Umfeld oder Bekanntenkreis und waren zumeist Jüngere oder Schwächere, wobei die Täter eher nicht aus Geldnot agierten. Ihr Antrieb sei laut Stadtpolizeikommandant Karl Pogutter eher Imponiergehabe gewesen oder „Happy Slapping“ – das Aufnehmen von Straftaten und die Verbreitung der Videos über die sozialen Medien.
Oft hätten sich die Jugendlichen über Netzwerke, wie Instagram, zu gemeinsamen Überfällen verabredet, so der Polizeisprecher.
Rund ein Drittel der Bande stand bereits vor dem Richter. Insgesamt wurden Freiheitsstrafen von 14 Jahren und einem Monat verhängt, wovon vier Jahre und ein Monat ohne Bewährung vergeben wurden, was Staatsanwalt Christl aufgrund des eingrenzenden Jugendstrafrechts als durchaus beachtlich einstufte.
(sm)
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