Neben einem Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall fordert der Anwalt für Tanja F. die Zahlung von Schmerzensgeld, dessen Untergrenze er mit 50.000 Euro beziffert.Foto: iStock

Dreifache Mutter verklagt Impfärztin auf Haftung

Von 12. Januar 2023
Die Anerkennung ihres COVID-Impfschadens wurde bereits von den zuständigen Behörden abgelehnt. Nun zieht die Betroffene gegen die Impfärztin vor Gericht. Es gilt zu klären, inwieweit die Ärztin der ihr obliegenden Aufklärungspflicht nachgekommen ist.


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